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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Schlagworte: Aktienrückkauf
INDUS Holding AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot und anschließendes Aktienrückkaufprogramm
Bergisch Gladbach, 11. November 2024 – Der Vorstand der INDUS Holding AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der INDUS Holding AG ein öffentliches Rückkaufangebot für bis zu 700.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der INDUS Holding AG (ISIN DE0006200108) zu einem Preis von 21,65 EUR je Aktie zu unterbreiten ("Aktienrückkaufangebot"). Das Volumen des Aktienrückkaufangebots beträgt damit insgesamt bis zu 15.155.000 EUR. Aktionäre der Gesellschaft können das Aktienrückkaufangebot in der Frist vom 12. November 2024 bis 25. November 2024 (jeweils einschließlich) annehmen.
Das Aktienrückkaufangebot wird zu den Regelungen und Bedingungen durchgeführt, die in der Angebotsunterlage enthalten sind. Die Angebotsunterlage wird am heutigen Tag auf der Internetseite der Gesellschaft (www.indus.de) unter der Rubrik „Investor Relations – Aktienrückkauf“ sowie anschließend im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden. Die Ergebnisse des Aktienrückkaufangebots werden ebenfalls in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf der Internetseite der Gesellschaft bekanntgegeben.
Ebenfalls am heutigen Tage hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, über das Aktienrückkaufangebot hinaus auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft mit einem Kaufpreisvolumen von bis zu 5 Mio. EUR, jedoch nicht mehr als 200.000 Stück über die Börse zurückzuerwerben ("Aktienrückkaufprogramm"). Das Aktienrückkaufprogramm soll frühestens am 2. Dezember 2024 beginnen und längstens bis zum 16. Mai 2025 laufen.
Das Aktienrückkaufprogramm wird nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierte Verordnung) erfolgen. Weitere Einzelheiten zum Aktienrückkaufprogramm wird die Gesellschaft im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms bekanntgeben.
Mit dem Aktienrückkaufangebot und dem daran anschließenden Aktienrückkaufprogramm macht die Gesellschaft von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. August 2020 erteilten Ermächtigung Gebrauch, bis zum 12. August 2025 Aktien von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen. Auf Basis der Ermächtigung wurden bereits 1.100.000 eigene Aktien im Rahmen des öffentlichen Aktienrückkaufangebots vom 21. Februar 2024 erworben. Dies entspricht ca. 4,09 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft.
Nach Durchführung des Aktienrückkaufangebots sowie des anschließenden Aktienrückkaufprogramms könnte die Gesellschaft insgesamt eigene Aktien in Höhe von maximal rund 7,44 % des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft halten. Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der Ermächtigung zulässigen Zwecke in Betracht. Die Aktien können insbesondere von der Gesellschaft eingezogen werden.
Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder einer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde.
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Die Bedingungen und weitere das öffentliche Aktienrückkaufangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die weder der BaFin zur Prüfung vorgelegt noch von ihr gestattet wurde. Das Aktienrückkaufangebot entspricht nicht den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Inhabern von Aktien der INDUS Holding AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.
Der Preis, zu dem Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben werden, kann von dem Preis im Rahmen des Aktienrückkaufangebots abweichen. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms Aktien zu einem höheren Preis erwirbt als im Rahmen des Aktienrückkaufsangebots.
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der INDUS Holding AG und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die INDUS Holding AG übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
Kontakt:
Dafne Sanac & Nina Wolf
Investor Relations & Öffentlichkeitsarbeit
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