Instone Real Estate Group B.V. / Schlagwort(e): Börsengang
Instone Real Estate Group: Instone platziert Aktien zu 21,50 Euro je Aktie
13.02.2018 / 22:30 CET/CEST
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Instone platziert Aktien zu 21,50 Euro je Aktie
Essen, 13. Februar 2018. Instone Real Estate Group, ein führender Wohnentwickler in den wichtigen Metropolregionen Deutschlands, hat heute im Zusammenhang mit der Privatplatzierung gemeinsam mit den Konsortialbanken den Platzierungspreis für ihre Aktien auf 21,50 Euro je Aktie festgesetzt.
Instone platzierte insgesamt 19.900.000 Aktien mit institutionellen Investoren. Davon wurden 7.000.000 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung und 12.900.000 existierende Aktien aus dem Besitz der derzeitigen Aktionäre, von ActivumSG Capital Management Limited ("ASG") aufgelegte Fonds, einschließlich zusätzlicher Aktien aus einer Mehrzuteilungsoption platziert.
Das Gesamtemissionsvolumen lag bei rund 428 Millionen Euro. Bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option wird der Streubesitz bei rund 53,8 Prozent liegen. Zum Platzierungspreis wird die Marktkapitalisierung von Instone zu Handelsbeginn rund 795 Millionen Euro betragen.
Die Nettoerlöse für Instone aus der Platzierung neuer Aktien belaufen sich auf rund 142 Millionen Euro. Das Unternehmen plant davon rund 86 Millionen Euro für die Akquisition und Entwicklung neuer Wohnprojekte sowie sonstige Aufwendungen zu verwenden. Rund 55,5 Millionen Euro der Nettoerlöse sollen für die komplette Rückzahlung eines bestehenden Gesellschafterdarlehens verwendet werden.
Die Instone-Aktien werden voraussichtlich ab dem 15. Februar 2018 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2JCTW, der International Securities Identification Number (ISIN) NL0012757355 und dem Tickersymbol "INS" gehandelt. Das Settlement ist für den 19. Februar 2018 geplant.
Diese Veröffentlichung dient auch als Veröffentlichung der Preisfestsetzung im Zusammenhang mit der Privatplatzierung und wurde bei der niederländischen Finanzmarkt-aufsicht eingereicht (Autoriteit Financiële Markten, "AFM"). Diese Veröffentlichung ist auch auf der Website von Instone einzusehen (www.instone.de).
Prospekt
Im Zusammenhang mit der Börsennotierung wurde ein Prospekt vom 13. Februar 2018 von der AFM gebilligt (der "Prospekt"). Der Prospekt, einschließlich einer Zusammenfassung in deutscher Sprache, kann vorbehaltlich geltender wertpapierrechtlicher Beschränkungen, während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos unter folgender Adresse bezogen werden: Instone Real Estate Group, Baumstraße 25, 45128 Essen, Deutschland). Der Prospekt kann auch elektronisch über die Website von Instone (www.instone.de unter der Rubrik "Börsengang") eingesehen werden und unterliegt in bestimmten Ländern wertpapierrechtlichen Beschränkungen.
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Hinsichtlich der zu platzierenden Aktien der Gesellschaft wurde - ausschließlich für den Zweck der Produktüberwachungsanforderungen gemäß (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien der Gesellschaft kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrages verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die zu platzierenden Aktien der Gesellschaft bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Privatplatzierung. Ferner ist zu beachten, dass die Joint Bookrunners in der Privatplatzierung ungeachtet der Zielmarktbestimmung nur Anleger vermitteln werden, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien der Gesellschaft zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
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