Bekanntgabe zum Aktienrückkauf nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 - Änderungsmeldung
Temporäre Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2022
Essen – 25. Mai 2022
Die Instone Real Estate Group SE hat mit Ad-hoc Mitteilung und Bekanntmachung vom 10. Februar 2022 ein Aktienrückkaufprogramm angekündigt, welches seit dem 18. März 2022 durchgeführt wird.
Das von der Instone Real Estate Group SE mit dem Aktienrückkauf beauftragte unabhängige Kreditinstitut wird zur Abwicklung der vorgeschlagenen Dividendenzahlung für einen Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen vor dem Ex-Dividenden-Tag, d.h. dem Tag nach der Hauptversammlung 2022, keine Aktien zurückkaufen.
Die ordentliche Hauptversammlung der Instone Real Estate Group SE findet am 9. Juni 2022 statt. Im Zeitraum vom 3. Juni 2022 bis 9. Juni 2022 (jeweils einschließlich) werden daher keine Instone-Aktien zurückgekauft.
Essen, 25. Mai 2022
Instone Real Estate Group SE