InterCard AG Informationssysteme: Beginn der Zeichnungsfrist
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Die InterCard AG Informationssysteme führt eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht durch. Die Zeichnungsfrist zur Ausübung des Bezugsrechts beginnt heute, 24.11.2021 und läuft bis einschließlich 8.12.2021.
Die Kapitalerhöhung ist voraussichtlich überzeichnet, nachdem die vorliegenden Zeichnungswünsche aus der begleitenden Roadshow bereits die gesamte Emission übersteigen. Zeichnungen für die vorgesehene Privatplatzierung werden im Anschluss an das Bezugsrecht zugeteilt. Der Gesellschaft fließt nach Durchführung der Kapitalerhöhung ein Brutto-Emissionsvolumen von 2,25 Mio. Euro zu.
Bei der aktuell durchgeführten Kapitalerhöhung hat zuvor jeder bestehende Aktionär ein Bezugsrecht.
Je 20 gehaltene Aktien dürfen über das Bezugsrecht 3 neue Aktien zum Preis von 7,50 Euro bezogen werden. Weitere Details sind im Bezugsangebot dargestellt, das im Bundesanzeiger und auf www.intercard.org/investoren veröffentlicht wurde. Die über das Bezugsrecht gezeichneten Aktien werden immer sicher zugeteilt, auch wenn der Aktienkurs oberhalb des Bezugspreises liegt oder die Nachfrage größer ist als das Angebot. Ein Überbezug darüber hinaus ist nicht möglich. Erst die nicht über das Bezugsrecht gezeichneten neuen Aktien werden von der Gesellschaft im Rahmen der Privatplatzierung veräußert.
Aktionäre, die ihr Bezugsrecht nutzen wollen, wenden sich idealerweise zu Beginn der Zeichnungsfrist vom 24.11.2021 bis zum 08.12.2021 (24:00 Uhr) an Ihre Depotbank oder nutzen die Möglichkeiten, die ihre Depotbank ihnen aktiv anbietet. Informieren Sie sich zuvor über die Chancen und Risiken auf Basis der unter www.intercard.org/investoren zur Verfügung gestellten Finanzberichte und des von der BaFin gebilligten Wertpapierinformationsblattes (WIB).
Kontakt:
Stefan Thoma
InterCard AG Informationssysteme
Marienstraße 10
78054 Villingen-Schwenningen
Telefon: +49 (0)7720-9945-48
investor.relations@intercard.org
Über die InterCard AG Informationssysteme:
Mehr als zwei Millionen Menschen haben in einem Identifikationssystem von InterCard ihre persönliche ID angelegt. Einmal registriert, bewegen sie sich damit sicher und frei in einer Vielzahl angeschlossener Zugangs- und Bezahlsysteme. Mit ihrer persönlichen Chipkarte oder App - verlinkt mit ihrer zentralen ID. Sie nutzen Tag für Tag die Chipkarte von InterCard, um innerhalb ihres Unternehmens, ihrer Klinik und in vielen anderen Organisationen Leistungen abzurechnen und zu bezahlen, sich zu identifizieren, Türen zu öffnen, Drucker und Computernetzwerke zu nutzen und vieles mehr.
Rechte wie Zugangsrechte lassen sich dabei zugleich zentral für alle Systeme festlegen. Mit nur einem zentral verwalteten Guthaben können sie egal wo in den angeschlossenen Anwendungen bezahlen. Mit vielen neuen Möglichkeiten.
Bei Bezahl- und Zugangssystemen an Universitäten und Hochschulen in Deutschland und der Schweiz ist InterCard heute schon klarer Marktführer mit mehr als 80% Marktanteil. Alleine 1,6 Mio. Studierende identifizieren sich mit der Chipkarte und nutzen damit die gesamte Infrastruktur an mehr als 200 Universitäten, Hochschulen und Studierendenwerken in Deutschland, der Schweiz und darüber hinaus. Doch damit nicht genug: Wir wollen unsere Identifikationssysteme zum Standard für immer mehr Organisationen, Unternehmen, Kliniken und Communities machen. Alles genutzt mit nur einer ID - von InterCard.
Unsere Kunden benötigen dafür Jahr für Jahr weit mehr als eine halbe Million neuer und individuell kodierter Chipkarten. Sie bekommen Updates, Upgrades, neue Systemkomponenten und die Sicherheit, dass wir immer zuverlässig für sie da sind, wenn wir gebraucht werden.
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