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DGAP-IRE News vom 12.05.2011

Intertainment AG: Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2011

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
12.05.2011 20:13

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



München, 12. Mai 2011 - Die Intertainment AG, München, hat sich im ersten Quartal 2011 unverändert auf die laufenden juristischen Auseinandersetzungen in den USA konzentriert. Im Mittelpunkt stand dabei das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank. Der Konzern verzeichnete ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern in Höhe von -0,1 Mio. Euro, nach +1,8 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns ist zum 31. März 2011 insbesondere von der Verschiebung der Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA und der damit in direktem Zusammenhang stehenden Verpflichtungen aus dem lang- in den kurzfristigen Fälligkeitsbereich gekennzeichnet. Die Konzernbilanzsumme reduzierte sich geringfügig von 59,9 Mio. Euro zum 31. Dezember 2010 auf 59,5 Mio. Euro zum aktuellen Bilanzstichtag.

Die Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA stellen, wie im Vorjahr, den wesentlichen Vermögenswert auf der Aktivseite der Konzernbilanz dar. Sie wurden zum Bilanzstichtag in den kurzfristigen Fälligkeitsbereich umgegliedert, da Intertainment aufgrund des aktuellen Verfahrenskenntnisstandes mit einem Finanzmittelzufluss im ersten Quartal 2012 rechnet. Der Buchwert dieser Forderungen belief sich zum 31. März 2011 nahezu unverändert auf 38,6 Mio. Euro. Grundlage sind die Ansprüche im Rahmen der juristischen Auseinandersetzungen in den USA, die Intertainment gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank und andere Parteien geltend macht. Das Management beurteilt die bilanzierten Rückzahlungsansprüche unverändert als werthaltig und geht gegenüber dem Jahresabschluss 2010 von keiner Veränderung der Erfolgsaussichten im bevorstehenden Schiedsverfahren gegen die Comerica Bank aus. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die weitergehenden Erläuterungen im Konzernabschluss 2010.
Die langfristigen aktiven latenten Steueransprüche stellen weiterhin die zweite wesentliche Position auf der Aktivseite der Konzernbilanz dar. Sie betragen 20,4 Mio. Euro und sind damit gegenüber dem 31. Dezember 2010 unverändert. Sie betreffen Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS und hier insbesondere die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in der Höhe der erwarteten Realisierbarkeit.

Die Passivseite ist ebenfalls wesentlich von den veränderten Fristigkeiten und den damit verbundenen Ausweisänderungen betroffen. So sind die kurzfristigen Schulden auf insgesamt 29,0 Mio. Euro gestiegen. Zum 31. Dezember 2010 hatten sie 1,9 Mio. Euro betragen. Sie beinhalten mit 14,7 (i.V. 0) Mio. Euro die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Diese beziehen sich auf Darlehens- und Zinsverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich auf 13,8 (i.V. 1,6) Mio. Euro und betreffen im Wesentlichen die Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen sowie die erwarteten künftigen Prozesskosten, die in direktem Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten in den USA stehen.

Aufgrund der Ausweisänderung sind die langfristigen Schulden auf 33,0 (31.12.2010: 60,3) Mio. Euro gefallen. Sie umfassen ausschließlich die passiven latenten Steuerabgrenzungen, die für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen, welche sich in den Folgeperioden voraus-sichtlich ausgleichen, gebildet wurden.

Das Eigenkapital des Intertainment Konzerns verringerte sich auf -2,4 Mio. Euro, nach -2,2 Mio. Euro zum 31. Dezember 2010. Ursache ist der im ersten Quartal 2011 ausgewiesene Konzernperiodenfehlbetrag.
Wie bereits im Geschäftsjahr 2010 hat Intertainment auch im ersten Quartal 2011 keine Umsatzerlöse erzielt. Das EBIT des Intertainment Konzerns beträgt in den ersten drei Monaten 2011 -0,1 (i.V. +1,8) Mio. Euro. Es enthält vor allem die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns. So beträgt der Personalaufwand 42 (i.V. 43) TEuro und der sonstige betriebliche Aufwand 129 (i.V. 837) TEuro. Dem stehen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 24 (i.V. 2.660) TEuro gegenüber.
 
Aufgrund der Beibehaltung der zum Jahresabschluss 2010 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im ersten Quartal 2011 keine wesentlichen Bewertungseffekte zum Tragen gekommen.
Intertainment verfügte zum 31. März 2011 über Zahlungsmittel in Höhe von 0,2 (31.12.2010: 0,6) Mio. Euro. Wir verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf die in dieser Zwischenmitteilung dargestellten bestandsgefährdenden Risiken des Intertainment Konzerns.
Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2011 sowie nach Ende des Berichtszeitraums

Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank haben die Schiedsrichter zu Beginn des Jahres 2011 den für den 13. April 2011 geplanten Beginn der mündlichen Verhandlung ein weiteres Mal verschoben, und zwar auf den 7. Juni 2011. In der zweiten Maiwoche 2011 gaben die Schiedsrichter zudem einem weiteren Verschiebungsantrag der Comerica Bank teilweise statt und verlegten den Zeitplan der mündlichen Verhandlung um einen weiteren Monat nach hinten. Dadurch wird die mündliche Verhandlung jetzt am 5. Juli 2011 beginnen. Als letzten Verhandlungstag legten die Schiedsrichter den 16. August 2011 fest. Die der mündlichen Verhandlung vorgelagerten Zeugenvernehmungen wurden bis zur Fertigstellung dieser Zwischenmitteilung weiter durchgeführt. Das Management geht davon aus, dass diese noch bis Juni 2011 dauern.

Vereinbarung mit der MK Medien Beteiligungs GmbH

Der Großaktionär der Intertainment AG, die MK Medien Beteiligungs GmbH, hat Intertainment in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 mehrere Darlehen gewährt. Diese Darlehen waren am 30. April 2011 zur Rückzahlung fällig. Im März 2011 wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von Forderungen bis zum 31. März 2012 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

Darüber hinaus vereinbarten die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG mit Wirkung zum 1. Januar 2011 für sämtliche Darlehen, die die MK Medien Beteiligungs GmbH der Intertainment Gruppe gewährt hat, einen einheitlichen Zinssatz von EURIBOR zuzüglich 0,75 %.
Nach dem 31. März 2011 gewährte die MK Medien Beteiligungs GmbH der Intertainment AG weitere verzinsliche Darlehen in Höhe von insgesamt 0,35 Mio. Euro.

Vorstand und Aufsichtsrat

Die interimistische Vorstandstätigkeit von Bertil le Claire wurde mit Aufsichtsratsbeschluss vom 28. Februar 2011 um zwei Monate bis zum 30. April 2011 verlängert. Mit diesem Datum schied Herr le Claire aus dem Vorstand der Intertainment AG aus und wechselte wieder zurück in den Aufsichtsrat der Intertainment AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2011 übernahm Dr. Oliver Maaß das Amt des Alleinvorstands der Intertainment AG und legte in diesem Zusammenhang sein Amt als Aufsichtsrat des Unternehmens nieder. Er war am 18. Februar 2011 vom Registergericht München zum Aufsichtsrat der Intertainment AG ernannt worden - und damit auf Prof. Dr. Michael Adams gefolgt, der sein Amt als Aufsichtsrat der Intertainment AG zum 10. Februar 2011 niedergelegt hatte.

Prognose und Risikobericht

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum Jahresabschluss und Lagebericht 2010 fort. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen im veröffentlichen Finanzbericht 2010.
Bestandsgefährdende Risiken

Die Finanzkennzahlen für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2011 wurden unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht unverändert zum Jahresabschluss 2010 von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehens¬prognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um: - Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.

Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen drohender Zahlungs-unfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbunden¬en Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Zu diesen genannten bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir ausdrücklich auf die weitergehenden Ausführungen im Lagebericht des Geschäftsjahres 2010. Diese gelten unverändert fort.

Ende der Zwischenmitteilung



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