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Intertainment AG

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DGAP-IRE News vom 19.10.2011

Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2011

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
19.10.2011 20:00

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



München, 19. Oktober 2011 - Die Intertainment AG, München, hat sich in den ersten neun Monaten 2011 unverändert auf das laufenden Schiedsverfahren gegen die Comerica Bank konzentriert, das sich nun dem Ende entgegen neigt. Der Konzern verzeichnete in der aktuellen Berichtsperiode einen Verlust in Höhe von 0,6 (i.V. 0,1) Mio. Euro.

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Vermögenslage

Die Vermögenslage des Intertainment AG Konzern ist zum 30. September 2011 gegenüber dem 31. Dezember 2010 insbesondere durch Veränderungen bei den Fristigkeiten und dem damit verbundenen geänderten Ausweis von Vermögenswerten in der Bilanz gekennzeichnet. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von 1,0 Mio. Euro auf 41,2 Mio. Euro erhöht. Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich dagegen auf 20,6 Mio. Euro. Zum 31. Dezember 2010 hatten sie noch 59,0 Mio. Euro betragen. Eine ähnliche Entwicklung erfolgte auf der Passivseite. Hier haben sich die kurzfristigen Schulden von 1,9 Mio. Euro zum Abschluss des Geschäftsjahrs 2010 auf 31,8 Mio. Euro zum 30. September 2011 erhöht. Dagegen sind die langfristigen Schulden von 60,3 Mio. Euro auf 33,0 Mio. Euro gesunken.
Die wesentliche Ursache für diese Veränderung liegt im Ausweis der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA und den mit diesem Posten verbundenen Ansprüchen.

So sind in den kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten im Wesentlichen die Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA mit 40,8 (i.V. 38,6) Mio. Euro enthalten. Der Ausweis unter den kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten spiegelt nun die aktuelle Erwartung des Managements wider, dass mit der Realisierung der Mittelzuflüsse aus den Rechtsstreitigkeiten in den kommenden 12 Monaten zu rechnen ist. Die Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten betreffen die Ansprüche von Intertainment insbesondere gegen Franchise Pictures und die Comerica Bank. Im Buchwert der Forderung werden keine wesentlichen Mittelzuflüsse von Franchise Pictures mehr unterstellt.

Als Basis der Bewertung dienen unter anderem die für alle Parteien im Wesentlichen identischen Schadensgrundlagen, die Intertainment bereits erfolgreich im gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures durchgesetzt hat. Es handelt sich dabei insbesondere um Rückzahlungsansprüche für geleistete Zahlungen, die aus dem Budgetbetrug von Franchise Pictures und weiteren Parteien resultieren. Diese betreffen dem Grunde nach einen Film, der geliefert, aber überbezahlt wurde, und angezahlte Filme, deren tatsächliche Lieferung nicht erfolgte. Die Berechnung erfolgte unverändert auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer geschätzten Realisierung bewertet wurden.

Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten mit 20,6 (i.V. 20,4) Mio. Euro insbesondere die aktiven latenten Steuern. Sie betreffen unverändert die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz von 33 % für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer zugrunde.
Die kurzfristigen Schulden enthalten als wesentliche Posten mit 16,6 (i.V. inklusive langfristiger Positionen 14,6) Mio. Euro die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und mit 14,7 (i.V. inklusive langfristiger Positionen 14,3) Mio. Euro die Rückstellungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus den Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen. Diese belaufen sich aktuell auf 13,3 (i.V. gesamt 12,5) Mio. Euro. Zudem umfassen sie Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit den in den USA bestehenden Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 0,4 (i.V. gesamt 1,5) Mio. Euro.

Die langfristigen Schulden beinhalten die passiven latenten Steuern. Diese betragen unverändert zum 31. Dezember 2010 insgesamt 33,0 Mio. Euro. Sie sind für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen.

Das Konzerneigenkapital hat sich weiter reduziert und beträgt zum 30. September 2011 insgesamt -2,8 (31. Dezember 2010: -2,2) Mio. Euro. Das Konzernperiodenergebnis beträgt -0,6 TEuro (erste neun Monate 2010: -0,1 Mio. Euro). Die übrigen Posten des Eigenkapitals haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2010 nicht verändert.

Finanzlage

Zum 30. September 2011 verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 0,1 Mio. Euro, nach 0,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2010. Unverändert zu den Vorjahren wurde die Liquidität des Konzerns im Berichtsjahr insbesondere durch die hohen finanziellen Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA sowie durch Auszahlungen für laufende Verwaltungskosten belastet. Der Konzern deckte seine finanziellen Belastungen vor allem durch neu gewährte Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH. Diese beliefen sich in den ersten neun Monaten 2011 auf insgesamt 1,7 (i.V. 0,7) Mio. Euro.

Für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 liegt ein detaillierter Finanzplan vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings weiterhin schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den im Lagebericht 2010 unter Abschnitt F 'Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns' und den in dieser Zwischenmitteilung genannten Risiken behaftet sind. Ebenso verweisen wir ausdrücklich auf die im Lagebericht 2010 unter den Absätzen K und L umfassend dargelegten Risiken des Intertainment AG Konzerns und der Intertainment AG. Diese Risiken gelten weiterhin fort, ergänzt um die zusätzlichen in dieser Zwischenmitteilung aufgeführten Risiken.
Ertragslage

Ein operativer Geschäftsbetrieb fand in den ersten neun Monaten 2011 unverändert zu den Vorjahren nahezu nicht statt. Intertainment erzielte nur geringfügige Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten aus der Filmbibliothek.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 2,3 (i.V. 3,0) Mio. Euro. Sie enthalten insbesondere Bewertungseffekte aus den bilanzierten Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in USA.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 2,8 (i.V. 1,7) Mio. Euro. In diesem Posten ist insbesondere die Zuführung zur Rückstellung für Prozesskosten und für Prozesserlösbeteiligungen enthalten.
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -0,3 (i.V. -0,6) Mio. Euro. Es umfasst im Wesentlichen die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen. Aufgrund der neuen Zinsvereinbarung mit der MK Medien Beteiligungs GmbH zu Jahresbeginn 2011 konnte der Zinsaufwand trotz Darlehenserhöhung deutlich reduziert werden.
Intertainment weist für die ersten neun Monate einen Konzernperiodenverlust in Höhe von -0,6 TEuro (i.V. -0,1 Mio. Euro) aus.
Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2011 sowie nach Ende des Berichtszeitraums

Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Wie bereits in den Vorjahren so war auch in den ersten neun Monaten 2011 das Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Comerica Bank der zentrale Bestandteil der Tätigkeit des Konzerns. Dabei konzentrierte sich Intertainment zunächst vor allem darauf, die anstehende mündliche Verhandlung vorzubereiten und schloss in diesem Zusammenhang unter anderem die elektronische Aufarbeitung von Dokumenten ab, die an die Comerica Bank zu übergeben waren. Darüber hinaus führten Intertainment und die Comerica Bank die der mündlichen Verhandlung vorgelagerten Zeugenvernehmungen durch.

Die mündliche Verhandlung selbst startete am 5. Juli 2011 in Los Angeles und wurde planmäßig Mitte August abgeschlossen. Der mündlichen Verhandlung folgte der Austausch weiterer Schriftsätze. Dieser wurde Anfang Oktober 2011 abgeschlossen. Die Schiedsrichter haben keine darüber hinausgehenden weiteren Unterlagen von den Parteien angefordert. Damit liegt der Sachverhalt zur Entscheidung vor. Nach Bestimmung 12.1 der Independent Film & Television Alliance für Schiedsgerichtsverfahren sollen die Schiedsrichter innerhalb von 45 Tagen, nachdem ein Sachverhalt zur Entscheidung vorgelegt wurde, ihr Urteil fällen. Allerdings haben die Schiedsrichter die Möglichkeit, diese Frist zu verlängern. Intertainment erwartet, dass die Schiedsrichter noch im vierten Quartal 2011 einen Schiedsspruch verkünden werden.

Finanzierung der Intertainment AG

Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit und insbesondere der sehr kostenintensiven juristischen Auseinandersetzungen in den USA war der Konzern auch in den ersten drei Quartalen 2011 auf die finanzielle Unterstützung der MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In den ersten drei Quartalen 2011 gewährte die MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1,7 (Vorjahreszeitraum 0,7) Mio. Euro.
Die in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 gewährten Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH waren am 30. April 2011 zur Rückzahlung fällig. Im März 2011 wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von Forderungen bis zum 31. März 2012 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

Darüber hinaus vereinbarten die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG mit Wirkung zum 1. Januar 2011 für sämtliche Darlehen, die die MK Medien Beteiligungs GmbH Intertainment gewährt hat, einen einheitlichen Zinssatz von EURIBOR zuzüglich 0,75 %.
Vorstand und Aufsichtsrat

Die interimistische Vorstandstätigkeit von Bertil le Claire wurde mit Aufsichtsratsbeschluss vom 28. Februar 2011 um zwei Monate bis zum 30. April 2011 verlängert. Mit diesem Datum schied Herr le Claire aus dem Vorstand der Intertainment AG aus und wechselte wieder zurück in den Aufsichtsrat der Intertainment AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2011 übernahm Dr. Oliver Maaß das Amt des Alleinvorstands der Intertainment AG und legte in diesem Zusammenhang sein Amt als Aufsichtsrat des Unternehmens nieder. Er war am 18. Februar 2011 vom Registergericht München zum Aufsichtsrat der Intertainment AG ernannt worden - und damit auf Prof. Dr. Michael Adams gefolgt, der sein Amt als Aufsichtsrat der Intertainment AG zum 10. Februar 2011 niedergelegt hatte.

Prognose und Risikobericht

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2010 fort. Wir verweisen auf unsere diesbezüglichen Ausführungen im veröffentlichen Lagebericht 2010.
Bestandsgefährdende Risiken

Die Finanzkennzahlen für die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2011 wurden unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht unverändert zum Konzernabschluss 2010 von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren die geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortgeführt werden können. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:
* Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
* Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.

Zudem einigten sich die Parteien in der mündlichen Verhandlung des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank darauf, dass die unterliegende Partei auch die Verfahrenskosten der Gegenpartei zu tragen hat.

Soweit die Mittelflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen drohender Zahlungs¬unfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Zu diesen genannten bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir auch ausdrücklich auf die weitergehenden Ausführungen im Lagebericht des Geschäftsjahres 2010. Diese gelten unverändert fort.

Ende der Zwischenmitteilung



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