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Intertainment AG

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DGAP-IRE News vom 19.05.2015

Intertainment AG: Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2015

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
19.05.2015 20:00

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



München, 19. Mai 2015 - Der Intertainment Konzern hat im ersten Quartal 2015 seinen Periodenfehlbetrag deutlich reduziert. Er beläuft sich auf 75 TEuro nach 85 TEuro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum Abschlussstichtag 31. März 2015 von einer gesunkenen Bilanzsumme geprägt. Sie hat sich von 261 TEuro zum 31. Dezember 2014 auf 198 TEuro reduziert. Grund dafür ist ein gesunkener Zahlungsmittelbestand.

Unverändert zur Bilanz für das Geschäftsjahr 2014 weist Intertainment auch in der Zwischenbilanz für das erste Quartal 2015 auf der Aktivseite der Bilanz lediglich unter den kurzfristigen Vermögenswerten Positionen aus. Die bedeutendste Position sind dabei die Zahlungsmittel. Sie haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2014 um 86 TEuro auf 100 TEuro reduziert. Der Buchwert des Filmvermögens blieb mit 32 TEuro unverändert. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte haben sich auf 66 TEuro erhöht. Zum Bilanzstichtag 2014 hatten sie 43 TEuro betragen.

Auf der Passivseite sind die kurzfristigen Schulden um 12 TEuro auf 9.962 TEuro gestiegen. Die größte Position unter den kurzfristigen Schulden sind unverändert die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen die Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen und belaufen sich zum 31. März 2015 auf 9.798 (31.12.2014: 9.762) TEuro.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen blieben mit 43 TEuro unverändert. Die kurzfristigen Rückstellungen wurden um 27 TEuro auf 77 TEuro reduziert. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich dagegen leicht um 3 TEuro auf 44 TEuro erhöht.
Das Konzerneigenkapital hat sich von -9.689 TEuro zum Bilanzstichtag 2014 auf -9.764 TEuro zum 31. März 2015 verringert. Dies ist auf den Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von 75 TEuro zurückzuführen. Das gezeichnete Kapital blieb mit 15.137 TEuro ebenso unverändert wie die Kapitalrücklage mit 1.308 TEuro und die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro.
Der Intertainment Konzern erzielte im ersten Quartal 2015 einen Umsatz von 0 (vergleichbarer Vorjahreszeitraum: 10) TEuro. Der Umsatz im Vorjahresquartal hatte aus der Verwertung von Filmrechten aus der Filmbibliothek resultiert. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich ebenfalls auf 0 (i.V. 0) TEuro. Der Materialaufwand ist auf 0 (i.V. 13) TEuro gefallen.

Der Personalaufwand blieb mit 10 (i.V. 9) TEuro nahezu unverändert. Er betrifft die Vergütung des Vorstands. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich auf 39 TEuro reduziert. Im ersten Quartal 2014 hatten sie noch 49 TEuro betragen. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns. Das Zinsergebnis beläuft sich auf -26 (i.V. -24) TEuro. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.
 
Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2015 sowie nach Ende des Berichtszeitraums

Beteiligung an SightSound Technologies
Das Finanzanlagevermögen des Intertainment Konzerns beinhaltet unverändert zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von 10,6 % an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Zum Stand des Patentverfahrens zwischen SightSound und Apple verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2014. Eine Weiterentwicklung hat es hierbei nach den Intertainment vorliegenden Informationen im Berichtszeitraum nicht gegeben.

Finanzierung des Intertainment Konzerns
Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit ist Intertainment unverändert auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In diesem Zusammenhang gab diese Anfang Mai 2015 gegenüber Intertainment eine Zeichnungsgarantie ab. Dabei verpflichtete sich die MK Medien Beteiligungs GmbH, bei einer geplanten Kapitalerhöhung der Intertainment AG neue Aktien mit einem Gesamtausgabebetrag in Höhe von 160 TEuro zu zeichnen.

Ebenfalls Anfang Mai 2015 wurde zudem die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 % über Euribor festgelegt. Für die Darlehen samt Zinsen liegen unbefristete qualifizierte Rangrücktritte vor.

Insolvenz der Phoenix Media GmbH
Die Intertainment Tochtergesellschaft Phoenix Media GmbH hatte am 30. November 2011 Insolvenz angemeldet. Mit Schreiben vom 5. November 2014 gab der Insolvenzverwalter Intertainment Gelegenheit zur Stellungnahme betreffend Zahlungsvorgängen im Verhältnis der Phoenix Media GmbH und der Intertainment AG. Intertainment nahm hierzu mit Schreiben vom 3. Dezember 2014 Stellung, insbesondere auch zu Fragen von möglichen Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung. Hierauf äußerte sich der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 8. Mai 2015. Eine konkrete Geltendmachung von Zahlungsansprüchen erfolgte in diesem Schreiben jedoch nicht.
Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte Intertainment Ende November 2013 mitgeteilt, dass sie eine anlassunabhängige Stichprobenprüfung durchführen und in diesem Zusammenhang den Konzern- und Jahresabschluss einschließlich zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012 überprüfen werde. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 teilte die DPR Intertainment mit, dass sie eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt habe, da eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von 1,4 Mio. US-Dollar und die dazugehörige Zinsverpflichtung in Höhe von mindestens 1 Mio. US-Dollar fälschlicherweise nicht aufgeführt werde. Das Management von Intertainment hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen und hat der Fehlerfeststellung deshalb mit Schreiben vom Januar 2015 auch nicht zugestimmt. Zwischenzeitlich folgte die Bafin der Auffassung der DPR. Intertainment wird sich zeitnah gegenüber der Bafin äußern.

Aufsichtsrat
Mit Wirkung vom 11. Mai 2015 hat Bianca Krippendorf ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied der Intertainment AG niedergelegt. Neues Aufsichtsratsmitglied wurde Ernst-Henning Graf von Hardenberg, der bereits auf der Hauptversammlung am 8. August 2013 zum Ersatzmitglied des Gremiums gewählt worden war.

Prognose und Risikobericht - bestandsgefährdende Risiken Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum Konzern- und Jahresabschluss sowie zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 fort. Wir verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die dort dargestellten Risiken des Intertainment Konzerns. Insbesondere besteht das Finanzierungsrisiko unverändert fort. Intertainment ist weiterhin auf die Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In diesem Zusammenhang ist es sehr wahrscheinlich, dass Intertainment über die bereits zugesagte Zeichnungsgarantie von 160 TEuro hinaus weitere Mittel benötigen wird. Sollte Intertainment diese nicht erhalten und/oder sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen Zahlungsunfähigkeit gefährdet.
München, 19. Mai 2015
Intertainment AG
Der Vorstand 

Ende der Zwischenmitteilung



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