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Intertainment AG

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DGAP-IRE News vom 19.11.2015

Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2015

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
19.11.2015 20:25

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



München, 19. November 2015 - Der Intertainment Konzern hat die ersten drei Quartale 2015 mit einem gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum höheren Periodenfehlbetrag in Höhe von -345 TEuro abgeschlossen, nach -296 TEuro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beläuft sich ebenfalls auf -345 (i.V. -296) TEuro.  
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum Abschlussstichtag 30. September 2015 von einer verminderten Bilanzsumme geprägt. Sie ist von 261 TEuro zum 31. Dezember 2014 auf 156 TEuro gefallen. Grund dafür sind vor allem geringere Finanzmittel durch die in den ersten drei Quartalen entstandenen Aufwendungen.

Unverändert zu den beiden ersten Zwischenabschlüssen dieses Jahres weist Intertainment auch in der 9-Monats-Bilanz auf der Aktivseite der Bilanz lediglich unter den kurzfristigen Vermögenswerten Positionen aus. Die Zahlungsmittel haben sich von 186 Teuro auf 47 Teuro verringert. Der Buchwert des Filmvermögens beträgt unverändert 33 TEuro. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte betragen 74 TEuro, nach 33 TEuro zum Bilanzstichtag 2014.

Auf der Passivseite sind die kurzfristigen Schulden um 75 TEuro auf 10.025 TEuro gestiegen. Die größte Position unter den kurzfristigen Schulden sind die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen die Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 16 TEuro auf 59 TEuro erhöht. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen wurden um 26 TEuro auf 78 TEuro reduziert. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich dagegen um 8 TEuro auf 49 TEuro erhöht. Das Konzerneigenkapital hat sich von -9.689 TEuro zum Bilanzstichtag 2014 auf -9.874 TEuro zum 30. September 2015 verringert. Diese Veränderung ist auf die im August 2015 durchgeführte Kapitalerhöhung zurückzuführen - sie hat sich positiv ausgewirkt -, wohingegen sich der Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von 345 TEuro negativ auf das Eigenkapital ausgewirkt hat. Das gezeichnete Kapital ist aufgrund der Kapitalerhöhung von 15.137 TEuro auf 15.297 TEuro gestiegen. Die Kapitalrücklage blieb dagegen mit 1.328 TEuro ebenso unverändert wie die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro.

Der Intertainment Konzern erzielte in den ersten drei Quartalen 2015 einen Umsatz von 0 TEuro (vergleichbarer Vorjahreszeitraum 10) TEuro. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 0 (i.V. 80) TEuro. Der Materialaufwand ist auf 7 (i.V. 28) TEuro gefallen.
Der Personalaufwand ist um 9 TEuro gestiegen. Er betrug in den ersten drei Quartalen 2015 insgesamt 36 TEuro und betrifft insbesondere die Vergütung des Vorstands. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte Intertainment noch einen Personalaufwand von 27 TEuro ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind dagegen um 38 TEuro auf 225 TEuro gefallen. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns.  
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -72 (i.V. -68) TEuro. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.

Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2015 sowie nach Ende des Berichtszeitraums

Beteiligung an SightSound Technologies
Das Finanzanlagevermögen des Intertainment Konzerns beinhaltet unverändert zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von 10,6 Prozent an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. SightSound ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Diese Patente waren lange Zeit umstritten. Das US-Patentamt hatte sie allerdings im Dezember 2010 bestätigt und damit eine langjährige Überprüfung zugunsten von SightSound abgeschlossen. SightSound hatte daraufhin im Oktober 2011 Klage gegen Apple wegen der Verletzung der Patente eingereicht. Diese Klage bezieht sich auf die iTunes-Plattform. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte Apple zwei Patente von SightSound zur Überprüfung vor das Patent Trial and Appeal Board (PTAB) der US-Patentbehörde gebracht. Dieses verwarf die Patente im Oktober 2014 als nicht patentierbar und entschied damit zugunsten von Apple.
Mitte Oktober informierte SightSound Intertainment darüber, dass es vor dem United States Court of Appeals for the Federal Circuit Rechtsmittel gegen die Entscheidung des PTAB eingelegt hat. Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2014 und im ersten Halbjahr 2015 wurden Schriftsätze im Rahmen des Berufungsverfahrens ausgetauscht. In einem nächsten Schritt fand Anfang Oktober 2015 ein mündlicher Erörterungstermin vor dem Gericht statt. Im Nachgang dazu wird nun ein Urteil erwartet.

Kapitalerhöhungen
Im Juli/August 2015 führte Intertainment eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durch. Die Kapitalerhöhung diente der Stärkung der Eigenkapitalsituation und der Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs. Angeboten wurden bis zu 160.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Der Bezugspreis betrug 1,00 Euro je Aktie und das Bezugsverhältnis 94:1. Im Rahmen der Kapitalerhöhung hatte der Intertainment Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH eine Zeichnungsgarantie in Höhe von 160.000 Euro abgegeben.

Durch die Kapitalerhöhung stieg das Grundkapital der Gesellschaft von 15.136.853,00 Euro auf 15.296.853,00 Euro. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnberechtigt.
 
Am 19. November 2015 beschloss der Vorstand von Intertainment mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 1.000.000,00 Euro. Die Kapitalerhöhung soll der Stärkung der Eigenkapitalsituation und der Deckung des Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft sowie dem Wiederaufbau des operativen Geschäfts dienen.
Angeboten werden danach bis zu 1.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Der Bezugspreis beträgt 1,00 Euro je Aktie; das Bezugsverhältnis beträgt 16:1. Damit wird das Grundkapital der Gesellschaft von 15.296.853,00 Euro gegen Bareinlagen um einen Betrag von bis zu 1.000.000,00 Euro auf insgesamt bis zu 16.296.853,00 Euro erhöht. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2015 gewinnberechtigt sein und sollen nach Durchführung der Kapitalerhöhung zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.  
Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am Montag, 30. November 2015, und endet voraussichtlich am Montag, 14. Dezember 2015. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Zwei Ankeraktionäre haben bereits Zeichnungsgarantien über bis zu insgesamt 1.000.000,00 Euro abgegeben.

Darlehens-Prolongation
Im Mai 2015 wurde die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt. Für die Darlehen samt Zinsen liegen unbefristete qualifizierte Rangrücktritte vor.

Insolvenz der Phoenix Media GmbH
Die Intertainment Tochtergesellschaft Phoenix Media GmbH hatte am 30. November 2011 Insolvenz angemeldet. Intertainment hat im Oktober 2015 mit dem Insolvenzverwalter einen abschließenden Vergleich zur Abgeltung möglicher Ansprüche abgeschlossen und in diesem Zusammenhang eine Zahlung von 117 Teuro an den Insolvenzverwalter geleistet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die im Konzernanhang zum 31. Dezember 2014 dargelegten Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen, Eventualschulden sowie Haftungsverhältnissen gelten weiterhin.

Vorstand
Ende Oktober hat der Aufsichtsrat der Intertainment AG Felix Petri mit Wirkung zum 1. November 2015 zum neuen Vorstandsmitglied des Unternehmens berufen. Der 44jährige Finanzökonom (EBS) hat umfangreiche Management-Erfahrung im Finanz- und EDV-Bereich. Er verantwortet bei Intertainment zuvorderst operative Themenstellungen und entlastet damit den bisherigen Alleinvorstand Dr. Oliver Maaß.

Petri hält über 3 Prozent der Intertainment Aktien. Damit ist er der zweitgrößte Aktionär des Unternehmens nach der MK Medien Beteiligungs GmbH.
Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte Intertainment Ende November 2013 mitgeteilt, dass sie eine anlassunabhängige Stichprobenprüfung durchführen und in diesem Zusammenhang den Konzern- und Jahresabschluss einschließlich zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012 überprüfen werde. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 hatte die DPR Intertainment mitgeteilt, dass sie eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt habe, da eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von 1,4 Mio. US-Dollar und die dazugehörige Zinsverpflichtung in Höhe von mindestens 1 Mio. US-Dollar fälschlicherweise nicht aufgeführt werde. Das Management von Intertainment hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen und der Fehlerfeststellung deshalb nicht zugestimmt. Daraufhin wurde eine Überprüfung durch die Bafin angeordnet. Intertainment hat im Berichtszeitraum gegenüber der Bafin Stellung genommen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Prognose und Risikobericht - bestandsgefährdende Risiken Der Zwischenbericht für die ersten drei Quartale 2015 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Insgesamt ist die Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit von den wesentlichen Unsicherheiten geprägt, dass der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z. B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist, und weitergehende Erklärungen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH abgegeben und bestehende Vereinbarungen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH verlängert werden müssen. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung, der Abgabe weiterer Erklärungen und der Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das Management davon ausgehen, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel, Erklärungen und Verlängerungen zur Verfügung gestellt bzw. abgegeben werden. Sollten diese nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgen und sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG wegen Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung gefährdet.
Bezüglich der übrigen Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns verweisen wir auf den Chancen- und Risikobericht im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014.

München, 19. November 2015

Intertainment AG
Der Vorstand und der Aufsichtsrat



19.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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