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Intertainment AG

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DGAP-IRE News vom 19.11.2009

Intertainment AG: Intertainment bleibt in der Verlustzone

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
19.11.2009 

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



München, 19. November 2009 - Die Intertainment AG, München, hat in den ersten drei Quartalen 2009 insbesondere aufgrund von Wechselkurseffekten und geringen Umsatzerlösen einen gestiegenen Verlust ausgewiesen.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögenslage ist weiterhin wesentlich von den bilanzierten Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA geprägt. Diese Forderungen beliefen sich zum 30. September 2009 auf insgesamt 37,9 Mio. Euro nach 39,7 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008. Im bisherigen Geschäftsjahr 2009 resultiert die Veränderung dieses Bilanzpostens ausschließlich auf Wechselkurseffekten. Der Wert des Filmvermögens betrug zum Berichtsstichtag unverändert 0,8 Mio. Euro. Die aktiven latenten Steuern erhöhten sich aufgrund von Veränderungen bei den Verlustvorträgen von 19,7 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008 auf 20,3 Mio. Euro zum 30. September 2009.
Die Schulden des Konzerns belaufen sich insgesamt auf 60,7 (i.V. 60,1) Mio. Euro. Den größten Posten stellen hier unverändert die passiven latenten Steuern mit 33,0 Mio. Euro dar. Die Rückstellungen verringerten sich um 2,0 Mio. Euro auf 14,0 Mio. Euro. Dies resultiert insbesondere aus dem Verbrauch der Rückstellung für Rechtsberatungskosten, die im direkten Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten in USA stehen. Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen dagegen von 11,0 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008 auf 13,5 Mio. Euro zum 30. September 2009 an. Sie beinhalten im Wesentlichen die Darlehensver-pflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Im Berichts¬zeitraum gewährte die MK Medien Beteiligungs GmbH der Intertainment AG weitere Darlehen mit einem Gesamtwert von 1,9 Mio. Euro. Das Konzerneigenkapital beträgt zum 30. September 2009 -1,3 (i.V. 0,6) Mio Euro.
Zum 30. September 2009 verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 57 (i.V. 241) TEuro. Die Liquidität wurde in der Berichtsperiode weiterhin insbesondere durch die hohen finanziellen Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA belastet. Intertainment konnte diese Zahlungen insbesondere aufgrund der Finanzierungsmaßnahmen der MK Medien Beteiligungs GmbH leisten.
Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 liegt ein detaillierter Finanzplan vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen weiterhin schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den im Lagebericht 2008 unter Abschnitt J 'Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns' genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken, die unverändert zum Konzernabschluss 2008 fortbestehen.
Intertainment erzielte zwischen Anfang Januar und Ende September 2009 nur noch geringfügige Umsatzerlöse in Höhe von 50 TEuro nach 0,5 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die aktuellen Umsätze wurden im 3. Quartal 2009 erzielt und resultierten aus der Verwertung von Filmrechten aus der vorhandenen Filmbibliothek. Aufgrund der laufenden Rechtsstreitigkeiten in den USA konnten im Berichtszeitraum, wie bereits in der Vorperiode, keine neuen Filmrechte erworben und vermarktet werden. Das EBIT des Konzerns beträgt -2,1 Mio. Euro, nach -1,3 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Den größten Aufwandsposten stellt die Bewertung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in USA dar. Aufgrund der Wechselkursveränderung des Euro zum US-Dollar sind hierbei Bewertungsverluste in Höhe von 1,9 Mio. Euro angefallen. Positiv wirkten latente Steuerertragsbuchungen mit 0,6 Mio. Euro.
Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2009 sowie nach Ende des Berichtszeitraums
Intertainment hat sich in den ersten neun Monaten 2009 unverändert auf die laufenden Rechtsstreitigkeiten wegen Budgetbetrugs in den USA konzentriert. Dabei wurden in den jeweiligen Verfahren Fortschritte erzielt.
Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Im Zusammenhang mit dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank konnte Intertainment im Berichtszeitraum die von den Schiedsrichtern angeordnete Übergabe des kompletten E-Mail-Verkehrs von Intertainment an die Comerica Bank weitestgehend abschließen. Im Juli 2009 begannen darüber hinaus die vor der eigentlichen mündlichen Verhandlung anstehenden Zeugenbefragungen. Der von den Schiedsrichtern im Januar 2009 festgelegte Zeitplan für die mündliche Verhandlung konnte nicht eingehalten werden. Ursprünglich sollte der 27. Oktober 2009 der erste Verhandlungstag sein und der 10. Dezember 2009 der letzte. Im August 2009 änderten die Schiedsrichter den Zeitplan und legten den 6. April 2010 als neuen Termin für den Beginn der mündlichen Verhandlung fest. Letzter mündlicher Verhandlungstermin wird der 14. Mai 2010 sein.

Insolvenzverfahren von Franchise Pictures
Im Rahmen des Insolvenzverfahren von Franchise Pictures und anderer an dem Budgetbetrug zulasten von Intertainment Beteiligter kam es in den ersten Monaten 2009 zu einem Vergleich mit einem Gläubiger über eine bevorrechtigte Forderung. Diesem stimmten sowohl der Insolvenzverwalter als auch die anderen Gläubiger zu. Der Insolvenzverwalter arbeitete im Berichtszeitraum an der Aufstellung des Auszahlungsplans und informierte Intertainment darüber, dass Intertainment Zahlungen in Höhe von ca. 4 Millionen US-Dollar aus dem Insolvenzverfahren erwarten könne. Dabei strebt der Insolvenzverwalter seinen Angaben zufolge eine erste Teilauszahlung in Höhe von rund 50 Prozent des von ihm genannten Gesamtbetrages voraussichtlich im ersten Quartal 2010 an. Diese Aussage steht allerdings ausdrücklich unter Vorbehalt, da sich die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens nicht mit absoluter Gewissheit voraussehen lässt. Eine komplette Auszahlung ist nach Angaben des Insolvenzverwalters unter anderem aufgrund von noch nicht geprüften Steuerforderungen sowie von ebenfalls noch nicht geprüften Gewinnbeteiligungsansprüchen von Schauspielern und Produzenten nicht möglich.

Ausblick
Intertainment wird sich weiterhin darauf konzentrieren, die Rechtsstreitigkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH in den USA im ersten Halbjahr 2010 zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der geplante Wiederaufbau des operativen Geschäfts ist unverändert vom Ausgang der Rechtsstreitigkeiten in USA abhängig, da Intertainment die aus den Rechtsstreitigkeiten erwarteten Finanzmittel für zukünftige Investitionen benötigt. Damit wird Intertainment weiterhin im Geschäftsjahr 2009 erneut so gut wie keine operative Geschäftstätigkeit aufweisen.

Risikobericht
Der Konzernabschluss zum 30. September 2009 wurde unverändert unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA - Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.
Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Wir verweisen aus diesem Grunde auch ausdrücklich auf unsere Erläuterungen zu diesen bestandsgefährdenden Risiken im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008. Diese Risiken und Beschreibungen gelten unverändert fort.


19.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
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