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DGAP-PVR News vom 10.10.2012

InTiCa Systems AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

InTiCa Systems AG 

10.10.2012 07:30

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Herr Thorsten Wagner, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der InTiCa Systems AG, Passau, Deutschland am 12.09.2012 die Schwelle von 10% bzw. eine höhere Schwelle erreicht bzw. überschritten hat.
* Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn. * Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Die Erlangung weiterer Stimmrechte innerhalb der nächsten zwölf Monate ist jedoch möglich, falls sich hierzu eine günstige Gelegenheit bietet.
* Der Meldepflichtige beabsichtigt Einfluss auf die Bestimmung eines Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat der InTiCa Systems AG zu nehmen. Darüber hinaus strebt der Meldepflichtige keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der InTiCa Systems AG an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. * Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich um Fremd- und Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat.


Die Global Derivate Trading GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der InTiCa Systems AG, Passau, Deutschland am 12.09.2012 die Schwelle von 10% bzw. eine höhere Schwelle erreicht bzw. überschritten hat. * Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn. * Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Die Erlangung weiterer Stimmrechte innerhalb der nächsten zwölf Monate ist jedoch möglich, falls sich hierzu eine günstige Gelegenheit bietet.
* Der Meldepflichtige beabsichtigt Einfluss auf die Bestimmung eines Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat der InTiCa Systems AG zu nehmen. Darüber hinaus strebt der Meldepflichtige keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der InTiCa Systems AG an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. * Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich um Fremd- und Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat.



10.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  InTiCa Systems AG
              Spitalhofstraße 94
              94032 Passau
              Deutschland
Internet:     www.intica-systems.de
 
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