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EQS-News News vom 13.02.2024

InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt

EQS-News: InVision AG / Schlagwort(e): Delisting/Sonstiges
InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt
13.02.2024 / 10:13 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

CORPORATE NEWS

InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt


Düsseldorf, 13. Februar 2024 - Die InVision AG (ISIN: DE0005859698) hat gemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz, in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) beantragt (Delisting-Antrag). Der Delisting-Antrag der Gesellschaft erfolgt auf Basis einer Delisting-Vereinbarung mit ihrer Hauptaktionärin Acme 42 GmbH nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Acme 42 GmbH am 18. Januar 2024.

Nach erfolgtem Delisting wird der Handel mit InVision-Aktien nur noch eingeschränkt möglich sein, was sich negativ auf den Aktienkurs und den erzielbaren Verkaufspreis der Aktien auswirken kann. Darüber hinaus werden zahlreiche Transparenzpflichten für die InVision AG entfallen und die Gesellschaft wird die Offenlegung von Informationen auf das gesetzliche Minimum reduzieren, sodass ein Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der InVision AG künftig nur noch in geringem Umfang gegeben sein wird.

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen InVision-Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 24. Januar 2024, das Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH in Höhe von 6,09 Euro je Aktie anzunehmen. Das Angebot kann noch bis Freitag, den 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), über die Depotbanken angenommen werden. Die detaillierten Bedingungen des Angebots können der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot entnommen werden, die auf der Internetseite www.acme-42.de/offer zur Verfügung steht.


Über InVision:
Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce Management für Contactcenter, und The Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Weitere Informationen unter: www.ivx.com

Kontakt:
InVision AG
Investor Relations
Jutta Handlanger
Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 781-781-66, E-Mail: ir@invision.de

Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der InVision AG noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf von Aktien der InVision AG. Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage der Acme 42 GmbH aufgeführt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Aktien der InVision AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und des Börsengesetzes sowie bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act durchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Acme 42 GmbH oder für sie tätige Broker außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Angebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der InVision AG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.


13.02.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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