IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 - 1. Zwischenmeldung
Die IVU Traffic Technologies AG hat im Zeitraum vom 16.03.2020 bis einschließlich 20.03.2020 insgesamt 51.000 Stückaktien der Gesellschaft zu einem volumengewichteten Durchschnittskurs von 8,7199 EUR im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 16.03.2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Datum |
Gesamtvolumen zurück-
erworbener Aktien (Stück) |
Volumengewichteter
Durchschnittskurs (EUR)1 |
16.03.2020 |
10.000 |
9,3073 |
17.03.2020 |
10.000 |
8,9595 |
18.03.2020 |
10.000 |
8,5324 |
19.03.2020 |
11.000 |
8,0914 |
20.03.2020 |
10.000 |
8,7719 |
Summe |
51.000 |
8,7199 |
1 ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 16.03.2020 durch die IVU Traffic Technologies AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 51.000 Stück. Der Erwerb der Aktien der IVU Traffic Technologies AG erfolgt auf Basis der Ad-hoc-Mitteilung vom 16.03.2020 durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse (XETRA-Handel).
Detaillierte Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.ivu.de unter der Rubrik Investor Relations/Aktie abrufbar.
Berlin, 23. März 2020
Der Vorstand