IVU Traffic Technologies AG
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 – 4. Zwischenmeldung
Die IVU Traffic Technologies AG hat im Zeitraum vom 19.06.2023 bis einschließlich 23.06.2023 insgesamt 6.346 Stückaktien der Gesellschaft zu einem volumengewichteten Durchschnittskurs von 15,8535 EUR im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 02.06.2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Datum |
Gesamtvolumen zurück-
erworbener Aktien (Stück) |
Volumengewichteter
Durchschnittskurs (EUR)1 |
19.06.2023 |
600 |
16,0916 |
20.06.2023 |
1.369 |
16,1334 |
21.06.2023 |
1.469 |
15,7781 |
22.06.2023 |
1.578 |
15,6918 |
23.06.2023 |
1.330 |
15,5724 |
Summe |
6.346 |
15,8535 |
1 ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 02.06.2023 durch die IVU Traffic Technologies AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 16.977 Stück. Der Erwerb der Aktien der IVU Traffic Technologies AG erfolgt auf Basis der Ad-hoc-Mitteilung vom 02.06.2023 durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse (XETRA-Handel).
Detaillierte Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.ivu.de unter der Rubrik Investor Relations/IVU-Aktie abrufbar.
Berlin, 26. Juni 2023
Der Vorstand