KUKA Aktiengesellschaft
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Presseinformation
KUKA platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibung über 58,8 Millionen EUR
- Gesamtnennbetrag 58,8 Millionen EUR
- Laufzeit 5 Jahre bis Februar 2018
- Zinssatz von 2,00 %
Augsburg, 6. Februar 2013 - Die KUKA Aktiengesellschaft gibt die erfolgreiche Emission einer Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis Februar 2018 und einem Gesamtnennbetrag von 58,8 Millionen EUR bekannt. Die Wandelschuldverschreibungen sind anfänglich in rund 1,59 Millionen neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der KUKA AG wandelbar. Das Bezugsrecht der KUKA Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Emissionserlös aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen dient der mittelfristigen Optimierung der Bilanz sowie der Erhöhung der finanziellen Flexibilität.
Vorstandsvorsitzender Dr. Till Reuter: 'Die Wandelschuldverschreibung konnte innerhalb weniger Stunden platziert werden und war deutlich überzeichnet. Dies ist ein Beleg für das Vertrauen der Investoren in unser Unternehmen. Die Erweiterung ihres Finanzierungsportfolios resultierend aus der Begebung einer Wandelschuldverschreibung verbessert nachhaltig Struktur und Kosten der Finanzierung von KUKA.'
Die Wandelschuldverschreibungen werden jährlich mit 2,00 % verzinst. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt EUR 36,8067 und stellt damit eine Wandlungsprämie von 26,0 % auf den Kurs der KUKA Aktie dar.
Die Wandelschuldverschreibungen wurden im Rahmen einer Privatplatzierung ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan angeboten. Die Wandelschuldverschreibungen werden durch die KUKA AG am oder um den 12. Februar 2013 begeben und sollen zum Handel in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.
Goldman Sachs International, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG sowie UniCredit Bank AG begleiteten die Transaktion als Joint Bookrunners.
NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT SIND
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelschuldverschreibungen in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen zu erstellen oder zu registrieren.
Die Verteilung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese Beschränkungen einhalten.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Wandelschuldverschreibungen und den im Zuge der Wandlung zu liefernden Aktien der KUKA Aktiengesellschaft) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') oder nach dem Recht eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden. Die Wandelschuldverschreibungen werden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nur in Übereinstimmung mit der 'Regulation S' unter dem Securities Act angeboten und verkauft. Es wird kein Angebot der Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten gemacht.
Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als 'Order' bezeichnet) fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet). Die Wandelschuldverschreibungen stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.