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KUKA Aktiengesellschaft

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DGAP-PVR News vom 26.02.2016

KUKA Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

KUKA Aktiengesellschaft 

26.02.2016 15:30

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Unverbindliche Übersetzung ins Deutsche

Am 26. Februar 2016 hat uns die Midea Group Co., Ltd. (PRC) gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:

'Am 3. Februar 2016 hat Ihnen die Midea Group Co., Ltd. (PRC) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG im eigenen Namen sowie namens der Midea International Company Limited (Hong Kong) und der MECCA International (BVI) Limited mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der MECCA International (BVI) Limited an der KUKA Aktiengesellschaft, welcher der Midea Group Co., Ltd. (PRC) und der Midea International Company Limited (Hong Kong) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet wird, am 1. Februar 2016 die Schwelle von 10% überschritten und an diesem Tag 10,22% betragen hat (dies entspricht 3.935.553 Stimmrechten). Midea Group Co., Ltd. (PRC) ist ein nicht staatseigenes, börsennotiertes Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund teilt Ihnen die Midea Group Co., Ltd. (PRC) gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mit:


1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

1.1 Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
1.2 In Abhängigkeit von der Entwicklung des Marktes und der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft beabsichtigt die Midea Group Co., Ltd. (PRC) innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der KUKA Aktiengesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
1.3 Die Midea Group Co., Ltd. (PRC) beabsichtigt nicht, Einfluss auf die Bestellung oder Abberufung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der KUKA Aktiengesellschaft zu nehmen, der über die Ausübung der von der MECCA International (BVI) Limited gehaltenen Stimmrechte im Rahmen der turnusmäßigen Wahl der Aufsichtsratsmitglieder in der Hauptversammlung hinausgeht.

1.4 Die Midea Group Co., Ltd. (PRC) strebt keine Änderung der Kapitalstruktur der KUKA Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.


2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Der Erwerb der Stimmrechte der KUKA Aktiengesellschaft erfolgte ausschließlich durch Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG infolge des Erwerbs der Stimmrechte durch die MECCA International (BVI) Limited. Diese Transaktion wurde sowohl mit Eigen- als auch Fremdmitteln finanziert.'



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