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KUKA Aktiengesellschaft

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DGAP-PVR News vom 29.09.2017

KUKA Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

KUKA Aktiengesellschaft

29.09.2017 / 09:54
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Unverbindliche deutsche Übersetzung

Am 26. September 2017 hat uns die Midea Electric Netherlands (I) B.V. gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:

'Am 1. September 2017 hat Ihnen die Midea Group Co., Ltd. (PRC) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG im eigenen Namen sowie namens der Guangdong Midea Electric Co., Ltd. (PRC) und der Midea Electric Netherlands (I) B.V. mitgeteilt, dass der von Midea Electric Netherlands (I) B.V. direkt gehaltene Stimmrechtsanteil und der Midea Electric Netherlands (I) B.V. gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnete Stimmrechtsanteil an der KUKA Aktiengesellschaft, welche wiederum der Guangdong Midea Electric Co., Ltd. (PRC) und der Midea Group Co., Ltd. (PRC) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden, am 30. August 2017 die Schwelle von 10% überschritten und an diesem Tag zusammen 94,55% betragen hat (dies entspricht 37.605.732 Stimmrechten). Midea Group Co., Ltd. (PRC) ist ein nicht staatseigenes, börsennotiertes Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund teilt Ihnen die Midea Electric Netherlands (I) B.V. gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mit:
 
1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

1.1 Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.

1.2 Die Midea Electric Netherlands (I) B.V. beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monaten weitere Stimmrechte der KUKA Aktiengesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, mit Ausnahme eines Erwerbs weiterer Stimmrechte von verbundenen Unternehmen im Zuge einer konzerninternen Umstrukturierung.

1.3 Die Midea Electric Netherlands (I) B.V. beabsichtigt nicht, Einfluss auf die Bestellung oder Abberufung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der KUKA Aktiengesellschaft zu nehmen, der über die Ausübung der Stimmrechte im Rahmen der turnusmäßigen Wahl der Aufsichtsratsmitglieder in der Hauptversammlung hinausgeht.

1.4 Die Midea Electric Netherlands (I) B.V. strebt keine Änderung der Kapitalstruktur der KUKA Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.


2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Die Midea Electric Netherlands (I) B.V. hat Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte der KUKA Aktiengesellschaft aufgewendet.'
 


29.09.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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