Midea übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der KUKA AG (Squeeze-out), bestätigt Investorenvereinbarung und vereinbart Wachstumsplan mit KUKA Aktiengesellschaft
Midea Group Co., Ltd. hält über ihre Tochtergesellschaften Guangdong Midea Electric Co., Ltd. sowie Midea Electric Netherlands (I) B.V. und Midea Electric Netherlands (II) B.V. über 95% der Aktien der KUKA Aktiengesellschaft ("KUKA"). Guangdong Midea Electric Co., Ltd. ("Midea") ist daher Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Midea hat KUKA heute ein Schreiben mit dem förmlichen Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der KUKA die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Guangdong Midea Electric Co., Ltd. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (sog. Squeeze-Out).
Daneben sagt Midea zu, dass sie KUKA in ihrem gemeinsamen langfristigen Wachstumsplan unterstützt und insbesondere bis mindestens 2025 der Produktionsstandort für KUKA in Augsburg verbleibt, Augsburg bis mindestens 2025 das führende R&D-Center für KUKA bleibt und das jährliche R&D Budget bis 2025 um mindestens 15% gegenüber 2021 erhöht wird. Im Übrigen hat Midea erneut bestätigt, dass alle Zusagen aus der Investorenvereinbarung vom 28. Juni 2016 sowie der Abschirmungsvereinbarung vom 6. Oktober 2016 bis zum Ablauf dieser Vereinbarungen unverändert fortgelten. Der gemeinsame Wachstumsplan wird auch gestützt auf die Erwartungen der KUKA (basierend auf vorläufigen Ergebnissen) für den KUKA Konzern für das Geschäftsjahr 2021 hinsichtlich eines Umsatzes von rund EUR 3,1 Mrd. (Vorjahr: EUR 2,6 Mrd.) und eines EBIT von rund EUR 60 Mio. (Vorjahr: EUR - 113 Mio.).
Aufgrund der Unterstützung des gemeinsamen Wachstumsplans durch Midea sowie nach eingehender Prüfung der Zusagen von Midea haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, dass eine Börsennotierung für KUKA in Deutschland entbehrlich ist, da KUKA sich seit der Übernahme durch Midea im Jahr 2016 nicht mehr über den Kapitalmarkt refinanziert hat. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der KUKA gefasst werden. Die ordentliche Hauptversammlung soll vor dem Hintergrund des Übertragungsverlangens im Mai 2022 stattfinden.
Augsburg, 23. November 2021
KUKA Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kontakt:
Frau Kerstin Heinrich
Tel.: +49 (0)821 7975-481
Fax: +49 (0)821 7975-213
E-Mail: kerstin.heinrich@kuka.com
23.11.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de