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JENOPTIK AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 13.10.2008

Jenoptik AG: Jenoptik gewinnt Asyst-Verfahren.

Jenoptik AG / Rechtssache

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Aktualisierung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Jenoptik gewinnt Asyst-Verfahren.

Aktualisierung der ad hoc-Meldungen vom 1. Februar 2007 und vom 5. August 2007 sowie der im Risikobericht der Pflichtberichterstattung beschriebenen rechtlichen Risiken.

Der Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington bestätigt das Urteil des US-District Courts in San José zu Gunsten von Jenoptik. Im Jahr 1996 hatte Asyst Technologies Inc. Jenoptik wegen angeblicher Patentverletzungen auf Schadensersatz verklagt. Mit der Entscheidung des Federal Circuits folgt die Berufungsinstanz der Auffassung von Jenoptik und ihren US-amerikanischen Prozessanwälten, dass die von Asyst behaupteten Ansprüche schon dem Grunde nach unbegründet sind.
Das mehr als zehnjährige Verfahren ist damit beendet. Ein möglicher Antrag der unterlegenen Partei auf nochmalige Prüfung der Entscheidung hat nur in sehr wenigen Ausnahmefällen Aussicht auf Erfolg.

Kontakt: IR, Sabine Barnekow, Tel./Fax 03641-652156/2484; www.jenoptik.de 13.10.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
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