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Knorr-Bremse Aktiengesellschaft

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DGAP-News News vom 25.04.2017

Knorr-Bremse verlängert Annahmefrist des Angebots für sämtliche Haldex Aktien bis 26. September 2017

DGAP-News: Knorr-Bremse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

25.04.2017 / 17:48
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Diese Mitteilung ist weder ein direktes noch ein indirektes Angebot in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder in einer anderen Jurisdiktion, in der ein derartiges Angebot nach der Gesetzgebung oder Regulierung aufgrund des anwendbaren Rechts verboten wäre. Aktionäre, die nicht in Schweden ihren Wohnsitz haben und die das Angebot (wie unten definiert) annehmen möchten, müssen sich über die anwendbaren Gesetze und möglichen steuerlichen Folgen selbst informieren. Aktionäre werden aufgefordert, die Angebotseinschränkungen, die im Abschnitt "Wichtiger Hinweis" am Ende dieser Mitteilung und in der Angebotsunterlage, die am 26. September 2016 veröffentlicht wurde, zu lesen. Aktionäre in den Vereinigten Staaten werden aufgefordert, darüber hinaus den Abschnitt "Besonderer Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten Staaten" am Ende dieser Mitteilung zu lesen.

 

Pressemeldung

25. April 2017

Knorr-Bremse verlängert Annahmefrist des Angebots für sämtliche Haldex Aktien bis 26. September 2017
 

  • Schwedische Börsenaufsicht (Swedish Securities Council / SSC) genehmigt Verlängerung der Annahmefrist bis 26. September 2017
  • SSC gewährt Möglichkeit, Annahmefrist vor dem 26. September 2017 zu beenden, wenn sämtliche Genehmigungen der Behörden früher vorliegen
  • Knorr-Bremse setzt Kartellfreigabeverfahren mit vollem Engagement fort

Am 5. September 2016 hatte die Knorr-Bremse AG ("Knorr-Bremse") ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre von Haldex AB (publ) ("Haldex") angekündigt, in dessen Rahmen Knorr-Bremse sämtliche Haldex Aktien angedient werden können (das "Angebot"). Die aktuelle Annahmefrist endet am 16. Juni 2017. Nach Einschätzung von Knorr-Bremse können die Chancen einer Kartellfreigabe zu vertretbaren Bedingungen deutlich verbessert werden, wenn Knorr-Bremse mehr Zeit gewährt wird, um den Behörden umfangreichere und detailliertere Informationen zur Verfügung zu stellen und mögliche Maßnahmen für etwaige Auflagen vorzubereiten. Wie bereits angekündigt hat Knorr-Bremse deshalb bei der Schwedischen Börsenaufsicht ("SSC") beantragt, die längst mögliche Annahmefrist um zusätzliche drei Monate, bis zum 26. September 2017, zu verlängern.

Die SSC hat ihre Entscheidung in der veröffentlichten Erklärung AMN 2017:15 vom 25. April 2017 bekanntgegeben; demnach wird eine weitere Verlängerung um drei Monate gewährt. Zudem erlaubt die SSC Knorr-Bremse, die Annahmefrist früher zu beenden, wenn alle relevanten Genehmigungen der Behörden früher vorliegen und Knorr-Bremse den Haldex-Aktionären ausreichend Zeit von mindestens 14 Tagen gibt, um das neue Ende der Annahmefrist entsprechend zu berücksichtigen.

"Die Verlängerung der Annahmefrist ist der richtige Schritt und im besten Sinne für Knorr-Bremse, Haldex und seine Stakeholder. Wir können nun weitere Informationen bereitstellen und damit unsere Argumentationslinie und die bestechende Logik des Zusammenschlusses von Haldex und Knorr-Bremse noch deutlicher machen. Denn wir sind davon überzeugt, dass die Kompetenzen beider Unternehmen hervorragend ineinander greifen. Mit unserer Innovationskraft können wir gemeinsam neue richtungsweisende Lösungen für Kunden im Nutzfahrzeugsektor entwickeln. Wir treiben die Kartellfreigabeverfahren mit vollem Engagement voran, um zügig zu einem erfolgreichen Abschluss zu gelangen, und die Verbindung von Haldex und Knorr-Bremse umzusetzen," sagte Klaus Deller, Vorsitzender des Vorstands der Knorr-Bremse AG.

Die Annahmefrist für das Angebot läuft nunmehr bis zum 26. September 2017. Wenn sämtliche kartellrechtliche Freigaben früher vorliegen und die Annahmefrist damit gemäß der SSC-Genehmigung und den festgelegten Bedingungen früher beendet werden kann, wird Knorr-Bremse dies bekanntgeben. Knorr-Bremse wird der Zielgesellschaft außerdem ausreichend Zeit geben, um ihre Empfehlung zu aktualisieren. In solch einem Fall würde auch den Aktionären ausreichend Zeit gegeben, um diese Empfehlung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls würde Knorr-Bremse eine erforderliche Ergänzung der Angebotsunterlage mit der geänderten Empfehlung veröffentlichen.

Die Abwicklung erfolgt, sobald Knorr-Bremse bekannt gibt, dass die Bedingungen des Angebots erfüllt sind oder Knorr-Bremse unabhängig davon entscheidet, das Angebot als angenommen zu betrachten. Sollte eine solche Ankündigung bis spätestens 26. September 2017 erfolgen, wird mit der Abwicklung voraussichtlich am 5. Oktober 2017 begonnen werden.
 

Knorr-Bremse AG
 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Knorr-Bremse AG

Dr. Detlef Hug
E-mail: Detlef.Hug@knorr-bremse.com
Telefon: +49 89 3547 1402

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E-mail: Eva.Doppler@knorr-bremse.com
Telefon: +49 89 3547 1498
 

Zusätzliche Medienkontakte in Deutschland

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Telefon: +46 8 31 17 70
 

Die vorliegende Pressemitteilung wurde am 25. April 2017 um 17.45 MEZ zur Veröffentlichung übermittelt.
 

Wichtiger Hinweis

Dieses Angebot wird weder direkt noch indirekt in oder nach Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika unterbreitet und zwar weder unter Verwendung postalischer oder sonstiger Mittel oder Instrumente (einschließlich, aber nicht ausschließlich, Faxübermittlung, E-Mail, Telex, Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen oder Außenhandels noch durch eine Institution des nationalen Börsenhandels von Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika, und das Angebot kann nicht durch eine derartige Verwendung oder ein derartiges Mittel, Instrument oder eine solche Institution von oder aus Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika angenommen werden. Dementsprechend werden und sollten diese Mitteilung oder irgendeine Dokumentation, die sich auf das Angebot bezieht, nicht in oder nach Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika per Mail oder auf andere Weise gesandt, anderweitig verbreitet oder weitergeleitet werden.

Diese Mitteilung wird nicht und darf nicht an Aktionäre gesandt werden, die ihre Meldeadresse in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika haben. Banken, Börsenmakler, Händler und sonstige Bevollmächtigte, die Aktien für Personen in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika halten, dürfen weder diese Mitteilung noch irgendein anderes Dokument, das sie im Zusammenhang mit dem Angebot erhalten haben, an derartige Personen weiterleiten.

Aussagen in dieser Mitteilung, die sich auf zukünftige Gegebenheiten oder Umstände beziehen, einschließlich von Aussagen, die die künftige Entwicklung, das Wachstum oder andere Trendvorhersagen und andere Vorteile des Angebots zum Gegenstand haben, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen können im allgemeinen, aber nicht immer, durch die Verwendung von Worten wie "voraussichtlich", "beabsichtigt", "erwartet", "glaubt" oder ähnliche Ausdrücke identifiziert werden. Es liegt in der Natur von zukunftsgerichteten Aussagen, dass sie ein Risiko und Ungewissheit beinhalten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft geschehen. Es gibt keine Garantie, dass die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund zahlreicher Faktoren, von denen viele außerhalb der Kontrolle der Knorr-Bremse AG liegen, nicht erheblich von denen abweichen, die Gegenstand von zukunftsgerichteten Aussagen waren oder darin angedeutet wurden. Jede zukunftsgerichtete Aussage gibt die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurde, und Knorr-Bremse ist nicht verpflichtet (und verpflichtet sich auch nicht) diese Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, weder als Ergebnis neuer Informationen noch aufgrund zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, es sei denn, die anwendbaren Gesetze und Vorschriften erfordern dies.

Besonderer Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten Staaten

Das Angebot, das in dieser Mitteilung beschrieben wird, wird für Aktien der Haldex AB, einer Gesellschaft nach schwedischem Recht, unterbreitet und ist Gegenstand schwedischer Offenlegungs- und Verfahrensbestimmungen, die von denen in den Vereinigten Staaten abweichen. Das Angebot in den Vereinigten Staaten wird gemäß Absatz 14(e) einschließlich der Verordnung 14E des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung (der "U.S. Exchange Act") unter Beachtung der Ausnahmen gemäß Regel 14d-1(d) des U.S. Exchange Act unterbreitet und stimmt im Übrigen mit den Erfordernissen nach schwedischem Recht überein. Dementsprechend ist das Angebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensbestimmungen, auch im Hinblick auf Widerrufsrechte, den Angebotszeitplan, das Abwicklungsverfahren und den Zeitpunkt der Zahlungen unterworfen, die von denen, die nach U.S. Inlandsangebotsverfahren und -gesetzen anwendbar sind, abweichen.

Knorr-Bremse AG und verbundene Unternehmen oder Börsenmakler (jeweils als Vertreter für Knorr-Bremse AG oder verbundene Unternehmen) können von Zeit zu Zeit und auf andere Art und Weise als gemäß des Angebots, im nach dem anwendbaren Gesetz oder Recht zulässigen Umfang, direkt oder indirekt Aktien der Haldex AB, die Gegenstand des Angebots sind, oder jede Art von Wertpapier, das in solche Aktien gewandelt, in solche Aktien getauscht oder für solche Aktien ausübbar ist, kaufen oder ihren Kauf arrangieren. In dem Umfang, in dem eine Information über solche Käufe oder Kaufarrrangements in Schweden veröffentlicht wird, wird die Information durch eine Pressemitteilung oder andere Mittel offengelegt, die die Information von U.S. Aktionären der Haldex AB angemessen sicherstellen dürften. Darüber hinaus können die Finanzberater der Knorr-Bremse AG auch an gewöhnlichen Wertpapierhandelsaktivitäten der Haldex AB teilnehmen, was Käufe oder Kaufarrangements im Hinblick auf solche Wertpapiere beinhalten kann. Knorr-Bremse AG und/oder seine verbundenen Unternehmen oder Börsenmakler haben Aktien der Haldex AB in der Zeit nach der Bekanntgabe des Angebots am 5. September 2016 erworben.

WEDER DIE UNITED STATES SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION NOCH EINE ANDERE FINANZAUFSICHTSBEHÖRDE ODER SONSTIGE AUFSICHTSBEHÖRE EINES U.S-BUNDESSTAATS HAT DIESEM ANGEBOT ZUGESTIMMT ODER ES MISSBILLIGT, ÜBER DIE ANGEMESSENHEIT ODER DIE VORZÜGE DIESER MITTEILUNG GEURTEILT, ODER GEPRÜFT, OB DIESE MITTEILUNG KORREKT ODER VOLLSTÄNDIG IST. JEDE GEGENTEILIGE BEHAUPTUNG IST EIN STRAFTATBESTAND IN DEN VEREINIGTEN STAATEN.

 



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