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Knorr-Bremse Aktiengesellschaft

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DGAP-PVR News vom 20.04.2021

Knorr-Bremse Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 2, 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Knorr-Bremse Aktiengesellschaft
20.04.2021 / 16:01
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

München, 15. April 2021

Mitteilung gemäß § 43 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Meldepflichtige: Frau Nadia Thiele
Emittentin: Knorr-Bremse AG, Moosacher Straße 80, 80809 München

Gemäß § 43 Abs. 1 WpHG teilte Frau Nadia Thiele der Knorr-Bremse AG,  in Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung der Meldepflichtigen gemäß §§ 33, 34 WpHG vom 25. März 2021 bezüglich der am 23. Februar 2021 erfolgten Überschreitung der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte an der Knorr-Bremse AG durch Zurechnung über die unter Ziffer 8 der Anlage zur Stimmrechtsmitteilung aufgeführten Gesellschaften, Folgendes mit:

1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG)

a) Die indirekte Beteiligung der Meldepflichtigen an der Knorr-Bremse AG wird der Meldepflichtigen infolge des Erwerbs der Anteile des verstorbenen Heinz Hermann Thiele an der Stella Vermögensverwaltungs GmbH im Wege der Erbschaft zugerechnet. Der mittelbare Erwerb der Stimmrechte an der Knorr-Bremse AG durch die Meldepflichtige dient daher weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Die Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate direkt oder indirekt weitere Stimmrechte an der Knorr-Bremse AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Knorr-Bremse AG an.

d) Die Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Knorr-Bremse AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
 

2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Für den Erwerb der Stimmrechte wurden weder Eigen- noch Fremdmittel verwendet. Der (mittelbare) Erwerb erfolgte im Wege der Erbschaft.



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