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DGAP-Ad-hoc News vom 08.11.2012

Krones AG: Krones schließt Vergleiche über US-Verfahren

Krones AG  / Schlagwort(e): Rechtssache

08.11.2012 16:32

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Ad hoc Meldung

Krones schließt Vergleiche über US-Verfahren

Neutraubling, 08.11.2012 - Die US-Gesellschaft der Krones-Gruppe, die Firma Krones Inc. in Franklin/Wisconsin (USA), sowie die Krones AG, Neutraubling (D) haben nunmehr die seit Oktober 2008 laufenden Rechtsstreitigkeiten in den USA beigelegt. Lediglich mit einem Kläger wird noch über Anwaltskosten gestritten. Gegenstand der Verfahren waren Schadensersatzforderungen mehrerer amerikanischer Finanzdienstleister, einer Hedgefonds-Gruppe und eines Insolvenzverwalters sowie zuletzt auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Pennsylvania. Die Vergleichsvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter unterliegt noch der formalen Zustimmung durch das zuständige Insolvenzgericht. Die Verfahren standen im Zusammenhang mit dem Finanzskandal um den Konkurs des US-Unternehmens Le-Nature's.
Vor dem Hintergrund etwaiger Risiken aus den ansonsten möglicherweise noch Jahre andauernden US-Verfahren hat sich Krones entschlossen, mit den wesentlichen Klageparteien die Verfahren abschließend durch Vergleiche zu beenden und zugleich auch mit der Staatsanwaltschaft eine Einigung herbeizuführen.

Die Einigungen beinhalten Vergleichszahlungen in Höhe von etwa 110 Mio. USD an die verschiedenen Klageparteien zuzüglich einer Zahlung von Krones Inc. an die US-Staatskasse in Höhe von 15 Mio. USD im Rahmen der Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Nach Berücksichtigung von Versicherungsleistungen verbleibt bei Krones eine Nettogesamtbelastung der Ertragslage vor Steuern in Höhe von ca. 100 Mio. USD. Hiervon wurden bereits im Vorjahr 47 Mio. USD ergebnismindernd berücksichtigt. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2012 wurde somit mit einer bereits gebildeten Rückstellung in Höhe von ca. 53 Mio. USD belastet. Das mögliche Risiko aus dem noch hängigen Verfahren ist hierin abgebildet.


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