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LANXESS Aktiengesellschaft

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DGAP-CMS News vom 07.04.2020

LANXESS Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

LANXESS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO) / Erwerb eigener Aktien / Änderungsbekanntmachung
07.04.2020 / 13:09
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LANXESS Aktiengesellschaft
Köln


- ISIN DE0005470405 -
- WKN 547040 -

Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO) / Erwerb eigener Aktien / Änderungsbekanntmachung

Gemäß Beschluss des Vorstands der LANXESS AG vom 6. April 2020 wurde das am 11. März 2020 gemäß Art. 2 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ('Rückkauf-VO') bekannt gemachte Aktienrückkaufprogramm mit sofortiger Wirkung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Das Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens aber 10% des Grundkapitals der Gesellschaft, war mit einer ersten Tranche von bis zu 250 Mio. Euro am 12. März 2020 gestartet. Bis zur Aussetzung am 6. April 2020 hat die LANXESS AG 1.101.549 Aktien zurückerworben, was 1,26% des ausstehenden Grundkapitals der LANXESS AG entspricht. Bis dahin beläuft sich das Gesamtvolumen des ausgesetzten Rückkaufs auf 36.698.254,49 EUR, was einem Durchschnittspreis in Höhe von 33,3151 EUR je zurückerworbener Aktie entspricht. Der Vorstand der LANXESS AG wird die Situation kontinuierlich bewerten und zu gegebener Zeit über eine Wiederaufnahme des Aktienrückkaufprogramms entscheiden.

Köln, 7. April 2020

Der Vorstand



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