Mitteilung nach § 43 Abs. 1 WpHG
Am 3. Mai 2021 hat uns Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer folgendes mitgeteilt:
Aufgrund der am 9. April 2021 erfolgten Überschreitung der Schwelle von 15% der Stimmrechte aus Aktien an der Leoni AG teile ich zusammen auch für die weiteren unter Ziffer 8 der Stimmrechtsmitteilung vom 12. April 2021 genannten Tochterunternehmen, d. h. für die Pierer Konzerngesellschaft mbH und die Pierer Industrie AG (nachfolgend „Mitteilenden'), gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:
1. Die Investition dient vorrangig der Umsetzung strategischer Ziele, wobei der Verkauf von Aktien, auch zur Erzielung von Handelsgewinnen, nicht ausgeschlossen wird.
2. Abhängig vom Börsenkurs und der allgemeinen Performance der Gesellschaft wird innerhalb der nächsten zwölf Monate beabsichtigt, gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder in sonstiger Weise zu erlangen.
3. Die Mitteilenden streben eine ihrer Beteiligung angemessene Repräsentanz im Aufsichtsrat der Leoni AG an. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstandes der Leoni AG wird aktuell nicht angestrebt. Zudem ist beabsichtigt, Meinungen, Überlegungen und Empfehlungen an die Gesellschaft zu richten und damit möglicherweise Einfluss auf die Ernennung oder Abberufung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Gesellschaft zu nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis Eigen- und Fremdfinanzierung oder der Dividendenpolitik, wird derzeit nicht beabsichtigt.
5. Der Erwerb der Stimmrechte wurde teilweise aus Eigenmitteln finanziert und teilweise erfolgte der Erwerb der Stimmrechte aufgrund Zurechnung gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.