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DGAP-Ad-hoc News vom 13.03.2013

Lotto24 AG erhält Werbeerlaubnis

Lotto24 AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

13.03.2013 18:45

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Lotto24 AG erhält Werbeerlaubnis 

(Hamburg, 13. März 2013) Die Lotto24 AG hat als eines der ersten privaten deutschen Unternehmen eine Erlaubnis für Internet- und TV-Werbung für den Online-Vertrieb staatlicher Lotterien erhalten. Damit kann Lotto24 ab sofort bundesweit in diesen Medien werben.

Die Erlaubnis gilt zunächst für zwei Jahre. Sowohl die Erlaubnis als auch die am 1. Februar 2013 in Kraft getretene Werberichtlinie zum Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag enthalten Beschränkungen, u.a. für Rabatte und Social Media-Werbung. Lotto24 geht jedoch davon aus, dass diese Restriktionen die Geschäftstätigkeit nicht signifikant beschränken und in gleicher Weise für direkte Wettbewerber gelten werden.

13.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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