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DGAP-Ad-hoc News vom 21.10.2014

Lotto24 AG: Erfolgreiche Barkapitalerhöhung mit 20 % Aufschlag

Lotto24 AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
21.10.2014 08:49

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG

Lotto24 AG: Erfolgreiche Barkapitalerhöhung mit 20 % Aufschlag
Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.

(Hamburg, 21. Oktober 2014) Die Lotto24 AG hat ihr Grundkapital unter teilweiser Ausnutzung des auf der Hauptversammlung vom 21. Mai 2014 beschlossenen genehmigten Kapitals von 19.962.720 Euro um 1.996.271 Euro auf 21.958.991 Euro gegen Bareinlagen und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erhöht. Die 1.996.271 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) wurden vollständig bei zwei maßgeblichen Aktionären der Lotto24 AG, der Othello Vier Beteiligungs GmbH & Co. KG, einer Gesellschaft der Günther-Gruppe, sowie Herrn Jens Schumann, zu einem Preis von 3,00 Euro je neuer Aktie platziert. Der Platzierungspreis übersteigt den volumengewichteten Durchschnittskurs der Lotto24-Aktie am Vortag der Kapitalerhöhung um knapp 20 %. Die genannten Aktionäre haben in Aussicht gestellt, die Gesellschaft auch bei etwaigen zukünftigen Kapitalmaßnahmen zu unterstützen.

Aus der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von 5,99 Mio. Euro zu. Die Lotto24 AG beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung zur Durchführung von Marketingmaßnahmen zur Beschleunigung der Neukundengewinnung zu verwenden. Daneben soll der Erlös der Erweiterung des Produktportfolios durch Aufnahme weiterer Lotterien in das Vermittlungsangebot dienen.

Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Börsenhandel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA hat die Kapitalerhöhung begleitet.
Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Haftungsausschluss

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der Lotto24 AG dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') besteht. Die Wertpapiere der Lotto24 AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend 'Order') fallen und (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die 'Relevanten Personen'). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die 'Relevanten Mitgliedsstaaten') richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ('Qualifizierte Anleger'). Für diese Zwecke meint 'Prospektrichtlinie' die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Prospektrichtlinie-Änderungsrichtlinie 2010/73/EU, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt).

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.


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