Die UBS Group AG, Zürich, Schweiz, handelnd im eigenen Namen und im Namen der UBS AG, Zürich, Schweiz (gemeinsam die 'UBS Gesellschaften'), hat die Lotto24 AG am 11. Dezember 2017 nach § 27a (1) WpHG im Hinblick auf die am 22. September 2017 erfolgte Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 10 % über Folgendes informiert:
1. Die Investition dient weder der Umsetzung strategischer Ziele, noch der Erzielung von Handelsgewinnen einer UBS Gesellschaft.
2. Keine der UBS Gesellschaften beabsichtigt derzeit, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere
Stimmrechte an der Lotto24 AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Hiervon
ausgenommen ist der Erwerb im Rahmen der üblichen Aktivitäten eines weltweit tätigen
Finanzdienstleistungsunternehmens.
3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Lotto24 AG wird derzeit nicht angestrebt.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Lotto24 AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird derzeit nicht anstrebt.
5. Der Erwerb bzw. die Zurechnung der Stimmrechte ist durch die UBS Gesellschaften im Rahmen ihrer Tätigkeiten für Kunden im Rahmen ihrer üblichen Geschäftsaktivitäten erfolgt. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
Hamburg, 12. Dezember 2017
Lotto24 AG