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DGAP-Ad-hoc News vom 21.11.2019

LOTTO24 AG: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard

LOTTO24 AG / Schlagwort(e): Sonstiges
LOTTO24 AG: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard

21.11.2019 / 15:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Lotto24 AG: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard

(Hamburg, 21. November 2019) Der Vorstand der Lotto24 AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah den Widerruf der Zulassung der Aktien der Lotto24 AG zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen. Dies dient der Reduzierung des mit der Börsennotierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwands.

Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam, lässt die Zulassung der Aktien der Lotto24 AG zum Handel im regulierten Markt von der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) aber unberührt.

Kontakt:
Lotto24 AG
Vanina Hoffmann
Manager Investor & Public Relations
Tel.: +49 40 82 22 39 - 501
E-Mail: ir@lotto24.de
Internet: Lotto24-ag.de
Lotto24.de


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