Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 der Lotto24 AG mit Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und die Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 15 zu 1
(Hamburg, 28. April 2020) Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Lotto24 AG haben heute beschlossen, der am 17. Juni 2020 stattfindenden Hauptversammlung vorzuschlagen, eine ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG und eine Zusammenlegung von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Die Beschlussvorschläge sehen vor, das Grundkapital der Lotto24 AG von EUR 24.154.890 auf EUR 1.610.326 herabzusetzen. Dementsprechend sollen die ausgegebenen 24.154.890 Aktien der Lotto24 AG im Verhältnis 15 zu 1 zu 1.610.326 Aktien zusammengelegt werden. Aus 15 bestehenden, auf den Namen lautenden Stückaktien würde somit eine neue auf den Namen lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 werden.
Die Kapitalherabsetzung dient der Einstellung des vollen Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklage der Gesellschaft. Aufgrund des zum 31. Dezember 2019 bestehenden Bilanzverlusts von EUR 2,097 Mio. und der in der Bilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern von EUR 19,853 Mio. können derzeit - trotz in Zukunft erwarteter Jahresüberschüsse - bis auf weiteres keine Dividenden ausgeschüttet werden. Durch die Herabsetzung des Grundkapitals und die Einstellung des Betrags in die Kapitalrücklage wird ein Gegenposten geschaffen, der in absehbarer Zeit Dividendenausschüttungen bei zukünftigen Jahresüberschüssen ermöglicht.
Die vollständige Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Lotto24 AG einschließlich der Tagesordnung wird in Kürze im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden.
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28.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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