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DGAP-Ad-hoc News vom 20.04.2016

Manz AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht in Höhe von 43 % des Grundkapitals

Manz AG  / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

20.04.2016 20:18

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Reutlingen, 20. April 2016 - Der Vorstand der Manz AG, Reutlingen, (ISIN: DE000A0JQ5U3) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe von 2.323.224 neuen Aktien (entspricht rund 43 % des Grundkapitals) im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 von EUR 5.420.864 um EUR 2.323.224 auf EUR 7.744.088 gegen Bareinlagen erhöht werden. Die neuen Aktien (Stammaktien) werden den Aktionären der Gesellschaft in der Zeit vom 25. April 2016 bis zum 19. Mai 2016 (jeweils einschließlich) zum Bezug angeboten. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 7 : 3 können auf jeweils sieben alte Aktien der Gesellschaft drei neue Aktien bezogen werden. Der Bezugspreis je bezogener neuer Aktie beträgt EUR 34,74.

Die Shanghai Electric Germany Holding GmbH, eine deutsche Tochtergesellschaft der Shanghai Electric Group Co., Ltd. (Shanghai/VR China), hat sich verpflichtet, die von den Aktionären nicht bezogenen neuen Aktien zum Bezugspreis zu übernehmen. Ferner werden die Aktionäre Dieter Manz und Ulrike Manz, die derzeit in Höhe von 35,2 % bzw. 3,8 % an der Gesellschaft beteiligt sind, die auf sie entfallenden Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt 906.662 neuen Aktien nicht ausüben, sondern auf die Shanghai Electric Germany Holding GmbH übertragen, die sich zur Ausübung dieser Bezugsrechte verpflichtet hat. Die Verpflichtungen der Shanghai Electric Germany Holding GmbH stehen unter mehreren Bedingungen, insbesondere der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in China sowie der Erteilung verschiedener behördlicher Genehmigungen in China.
Der Erlös der Kapitalerhöhung soll zur Rückführung von Krediten der deutschen Kreditgeber der Gesellschaft, zur Deckung der im Rahmen der Restrukturierung im Geschäftsjahr 2016 liquiditätswirksamen Kosten, für eine möglicherweise erforderliche Rückführung eines Projektdarlehens, zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten und des Umlaufvermögens sowie für allgemeine Unternehmenszwecke der Manz-Gruppe verwendet werden.
Der Wertpapierprospekt der Manz AG wird nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich ab dem 21. April 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.manz.com/de/ unter der Rubrik "Investor Relations" zum Abruf bereitstehen. Das Bezugsangebot an die Aktionäre wird voraussichtlich am 22. April 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Kapitalerhöhung wird von Bankhaus Lampe als globaler Koordinator begleitet.
Die Bezugsrechte (ISIN: DE000A2AA2U5) werden voraussichtlich in der Zeit vom 25. April 2016 bis einschließlich 17. Mai 2016 (bis etwa 12 Uhr MESZ) im regulierten Markt (Xetra und Xetra Frankfurt Spezialist) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnanteilsberechtigt. Sie sollen zum Börsenhandel zugelassen und voraussichtlich am 24. Mai 2016 in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.
Im Hinblick auf die weiteren Einzelheiten des Bezugsangebots und die damit verbundenen Risiken wird auf den für das öffentliche Angebot und die Zulassung der neuen Aktien erforderlichen Wertpapierprospekt verwiesen.
Zusatzinformationen:

ISIN: DE000A0JQ5U3
WKN: A0JQ5U
Börsenkürzel: M5Z
Marktsegment: Regulierter Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

Manz AG
Steigäckerstraße 5
72768 Reutlingen
Deutschland

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in die bzw. den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Ein etwaiges öffentliches Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Manz AG sollte nur auf der Grundlage eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird, vorbehaltlich seiner Billigung, voraussichtlich ab dem 21. April 2016 auf der Internetseite der Manz AG unter http://www.manz.com/de/ unter der Rubrik "Investor Relations" in der Unterrubrik "Kapitalerhöhung" sowie in gedruckter Form bei der Manz AG, Steigäckerstraße 5, 72768 Reutlingen, (Fax: 07121 / 9000-99) und bei der Bankhaus Lampe KG, Jägerhofstraße 10, 40479 Düsseldorf, (Fax: 0211 / 4952-849) zur kostenlosen Ausgabe erhältlich sein.
Die Wertpapiere der Manz AG dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der Manz AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Ländern, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

< Ende der Ad-hoc-Mitteilung>

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