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DGAP-Ad-hoc News vom 20.04.2011

Masterflex AG: Die Masterflex AG veräußert Großteil ihrer Mobility-Sparte

Masterflex AG  / Schlagwort(e): Verkauf

20.04.2011 19:41

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Die Masterflex AG veräußert Großteil ihrer Mobility-Sparte
Die Masterflex AG hat heute einen Vertrag über den Verkauf ihrer 51 %igen Beteiligung an der Clean Air Bike GmbH, Berlin, und ihren 100 %igen Anteil an der Velo Drive GmbH, Herten, geschlossen. Der Vertrag wurde unter den für entsprechende Transaktionen üblichen Vorbehalten geschlossen. Der Übergang der Geschäftsanteile ist kurzfristig vorgesehen.
Die beiden Gesellschaften sind im Fahrrad- und Fahrradkomponentenmarkt aktiv mit Schwerpunkt auf E-Bikes/Pedelecs und gehörten zum Geschäftsbereich 'Mobility' innerhalb des Masterflex-Konzerns. Bereits 2010 hatte Masterflex entschieden, sich von diesem Geschäftsbereich zu trennen. Entsprechend wird die Mobility-Sparte bereits im Jahresabschluss 2010 als aufgegebener Geschäftsbereich gezeigt. Wertanpassungen wurden schon 2010 vollumfänglich berücksichtigt. Aus dem Verkauf entstehen keine weiteren Belastungen für die Masterflex AG.

Die noch in der Masterflex-Gruppe verbliebenen Aktivitäten der Mobility-Sparte umfassen nunmehr nur noch die Brennstoffzellentechnik. Auch für dieses Segment plant Masterflex einen Verkauf oder die Einbringungen in eine Partnerschaft mit einem dritten starken Partner. Masterflex selbst konzentriert sich nach einer tiefgreifenden Umstrukturierung allein auf das langjährige, weltweit betriebene Kerngeschäft mit High-Tech-Schläuchen und -Verbindungssystemen.

Weitere Informationen: Masterflex AG, Investor Relations, Willy-Brandt-Allee 300,
D-45891 Gelsenkirchen, ir@masterflex.de, Tel. +49 209 97077 12

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Diese Meldung enthält vorausschauende Aussagen über zukünftige Entwicklungen, die auf aktuellen Einschätzungen und Planungen des Managements beruhen. Wörter wie 'erwarten', 'würde', 'wäre', 'bis zu', 'möglich', 'davon ausgehen' und ähnliche kennzeichnen solche vorausschauenden Aussagen. Diese sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Sollte einer dieser Unsicherheitsfaktoren oder andere Unwägbarkeiten eintreten oder erweisen sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig, könnten die tatsächlichen Entwicklungen wesentlich von den in diesen Aussagen genannten oder implizit zum Ausdruck gebrachten möglichen Entwicklungen abweichen. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht und übernimmt keine Verpflichtung, vorausschauende Aussagen laufend zu aktualisieren, da diese ausschließlich von den Umständen am Tag ihrer Veröffentlichung ausgehen.


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