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DGAP-PVR News vom 22.07.2011

Masterflex AG: Korrektur der Veröffentlichung vom 30. Juni 2011 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Masterflex AG 

22.07.2011 16:52

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



1. Die Von Rautenkranz Nachfolger Beteiligungs GbR, Mainz/ Deutschland, hat gemäß § 21 Absatz 1 WpHG am 27.06.2011 mitgeteilt, dass sie über ihr Sondervermögen PE Champions am 17.06.2011 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Masterflex AG, Gelsenkirchen/ Deutschland, überschritten hat. Die Höhe des Stimmrechtsanteils im Sondervermögen (Spezialfonds) beträgt 3,29 % (das entspricht 291.800 Anteilen).
2. Die Lupus alpha Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main/ Deutschland hat uns gemäß der §§ 21, 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG am 21.07.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Masterflex AG, Gelsenkirchen/ Deutschland am 17.06.2011 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und 3,29 % beträgt (das entspricht 291.800 Anteilen).

Stimmrechte von 3% oder mehr werden der Lupus alpha Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main/ Deutschland, seitens der Von Rautenkranz Nachfolger Beteiligungs GbR gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.



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