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DGAP-Ad-hoc News vom 01.08.2022

MAX Automation SE: LG Düsseldorf gibt Antrag auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG statt

MAX Automation SE / Schlagwort(e): Rechtssache
MAX Automation SE: LG Düsseldorf gibt Antrag auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG statt

01.08.2022 / 14:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


AD HOC MITTEILUNG (GEMÄSS ARTIKEL 17 MAR)

MAX Automation SE: LG Düsseldorf gibt Antrag auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG statt

Düsseldorf, 1. August 2022 – Durch Beschluss vom 26. Juli 2022, welcher der MAX Automation SE heute zugestellt wurde, hat das Landgericht Düsseldorf dem Antrag des Aktionärs Klaus Schulze, Eschborn, auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG stattgegeben und den Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, Essen, zum Sonderprüfer bestellt. Gegenstand der Sonderprüfung ist der Erwerb der AIM-Gruppe durch die Gesellschaft im Jahr 2013. Einen entsprechenden Antrag hatte die Hauptversammlung der MAX Automation SE am 28. Mai 2021 mehrheitlich abgelehnt. Die MAX Automation SE wird gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.

Kontakt:
Marcel Neustock
Beteiligungsmanagement
Tel.: +49 – 211 – 9099 110
investor.relations@maxautomation.com
www.maxautomation.com

Ansprechpartner für Medienvertreter:
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Susan Hoffmeister
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sh@crossalliance.de
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