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DGAP-PVR News vom 17.04.2015

Merck KGaA: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Merck KGaA 

17.04.2015 10:33

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Am 14. April 2015 wurde uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG das Folgende mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock International Holdings, Inc., Wilmington, DE, U.S.A. an der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland hat am 10.04.2015 durch den Verkauf von Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten und beträgt zu diesem Tag 2,75 % (3.559.853 Stimmrechte).
1,69% der Stimmrechte (das entspricht 2.187.731 Stimmrechten) werden der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
0,0001% der Stimmrechte (das entspricht 151 Stimmrechten) werden der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

1,40% der Stimmrechte (das entspricht 1.805.845 Stimmrechten) werden der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte nicht notwendigerweise der Summe der einzelnen Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet werden.
Der Stimmrechtsanteil der BR Jersey International Holdings L.P., St. Helier, Jersey, Jersey an der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland hat am 10.04.2015 durch den Verkauf von Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten und beträgt zu diesem Tag 2,75 % (3.559.853 Stimmrechte).
1,69% der Stimmrechte (das entspricht 2.187.731 Stimmrechten) werden der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
0,0001% der Stimmrechte (das entspricht 151 Stimmrechten) werden der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

1,40% der Stimmrechte (das entspricht 1.805.845 Stimmrechten) werden der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte nicht notwendigerweise der Summe der einzelnen Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet werden.


17.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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