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DGAP-Ad-hoc News vom 29.05.2019

MeVis Medical Solutions AG: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard

MeVis Medical Solutions AG / Schlagwort(e): Sonstiges
MeVis Medical Solutions AG: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard

29.05.2019 / 17:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bremen, 29. Mai 2019 - Die Aktien der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, [ISIN: DE000A0LBFE4], sind gegenwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.

Der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG hat heute mit entsprechender Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Der Wechsel des Börsensegmentes dient der Reduzierung des mit der Börsennotierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwands.

Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Börsengeschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der Aktien der MeVis Medical Solutions AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unberührt.

 

Kontakt:
Kirchhoff, Marcus / CEO

29.05.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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