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DGAP-PVR News vom 17.02.2020

Medios AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Medios AG
17.02.2020 / 19:29
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Im Rahmen einer sog. „Freiwilligen Konzernmitteilung mit Schwellenberührung nur auf Ebene Tochterunternehmen infolge von internen Umstrukturierungen' hat uns Herr Manfred Schneider am 5. Februar 2020 mitgeteilt, dass die Tangaroa GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland, u.a. die Meldeschwelle von 10 % überschritten hat. Unter Bezugnahme auf diese Schwellenüberschreitung hat uns die Tangaroa GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 14. Februar 2020 hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG Folgendes mitgeteilt:
 
  1. Die Tangaroa GmbH & Co. KG hält direkt 8,21 % Stimmrechte an der Medios AG. Seit der internen Umstrukturierung werden der Tangaroa GmbH & Co. KG weitere 31,62 % der Stimmrechte (die direkt von der Tangaroa Management GmbH gehalten werden) gemäß 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Beherrschende Person im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes bleibt Herr Manfred Schneider.
 
  1. Die interne Umstrukturierung dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.
 
  1. Weder Herr Manfred Schneider noch die Tangaroa GmbH & Co. KG beabsichtigen innerhalb der nächsten zwölf Monate, auf eigene Rechnung weitere Stimmrechte an der Medios AG zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen.
 
  1. Herr Manfred Schneider behält sich auch künftig das Recht vor, über die Tangaroa GmbH & Co. KG Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Medios AG zu nehmen.
 
  1. Vorbehaltlich möglicher künftiger wirtschaftlicher und strategischer Erfordernisse der Gesellschaft streben weder Herr Manfred Schneider noch die Tangaroa GmbH & Co. KG eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Medios AG an, auch nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.

Des Weiteren teilte uns die Tangaroa GmbH & Co. KG gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte (31,62 %) verwendeten Mittel Folgendes mit:
 
  1. Die Stimmrechte werden der Tangaroa GmbH & Co. KG gemäß 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Daher hat die Tangaroa GmbH & Co. KG den Erwerb weder aus Eigenmitteln noch aus Fremdmitteln finanziert.

17. Februar 2020

Der Vorstand
Medios AG
 


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