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DGAP-Ad-hoc News vom 24.03.2015

Mologen AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 5.657.875 Aktien mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
24.03.2015 20:57

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Mologen AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 5.657.875 Aktien mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre
Berlin, den 24. März 2015 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200/WKN 663720) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre unter teilweiser Ausnutzung des gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2014) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 16.973.626 um bis zu EUR 5.657.875,00 auf bis zu EUR 22.631.501 durch Ausgabe von bis zu 5.657.875 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 gegen Bareinlage erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnanteilsberechtigt.

Die neuen Aktien werden von einer Emissionsbank mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:3 (eine neue Aktie für je drei alte Aktien) zu einem noch festzulegenden Bezugspreis innerhalb einer zweiwöchigen Bezugsfrist zum Bezug anzubieten. Die Gesellschaft wird den Bezugspreis voraussichtlich am 30. März 2015 nach Börsenschluss abhängig von der Marktsituation bestmöglich unter Berücksichtigung eines incentivierenden Abschlags auf den volumengewichteten Durchschnittskurs im Xetra-Handel der letzten zehn Börsenhandelstage oder auf den zuletzt im Xetra-Handel ermittelten Börsenpreis festsetzen.
 
Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts für das Angebot durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können die Aktionäre voraussichtlich in der Zeit vom 7. April 2015 bis zum (einschließlich) 21. April 2015 ihre Bezugsrechte ausüben. Den Aktionären wird zusätzlich die Möglichkeit des Erwerbs solcher Aktien gewährt, die von anderen Aktionären nicht bezogen worden sind (sog. Überbezug); den Aktionären steht jedoch kein Rechtsanspruch auf Zuteilung solcher Aktien im Rahmen des Überbezugs zu. Etwaige während der Bezugsfrist nicht bezogene neue Aktien sollen im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung zudem qualifizierten Anlegern in ausgewählten Ländern zu einem mindestens dem Bezugspreis entsprechenden Preis angeboten werden. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung soll voraussichtlich am 28. April 2015 erfolgen.

Vorbehaltlich der Billigung durch die BaFin wird voraussichtlich am 31. März 2015 ein Wertpapierprospekt mit ausführlichen Informationen und Risikohinweisen zum Bezugsangebot auf der Internetseite der MOLOGEN AG veröffentlicht.

Die MOLOGEN AG beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus dieser Kapitalerhöhung vorrangig zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und insbesondere für die weitere Entwicklung des Produktkandidaten MGN1703 zu verwenden.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

DISCLAIMER

Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der MOLOGEN AG dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt. Anlageentscheidungen hinsichtlich der Aktien oder anderer Wertpapiere der MOLOGEN AG sollten nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen, der nach Billigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der MOLOGEN AG kostenlos erhältlich sein wird.

Diese Mitteilung beinhaltet kein und stellt kein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an oder gegenüber Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen dar, soweit ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung gegenüber diesen Personen oder in diesen Ländern unzulässig ist. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in der Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung ("U.S. Securities Act") registriert. Ohne eine solche Registrierung dürfen diese Wertpapiere in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, dass diese Wertpapiere gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act angeboten und verkauft werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden, oder an in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften oder die Staatsbürgerschaft dieser Länder innehabenden Personen oder für Rechnung oder zugunsten solcher Personen angeboten oder verkauft werden.
Das Angebot und der Verkauf der in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act oder gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften von Australien, Canada oder Japan registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben.



Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
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