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DGAP-Ad-hoc News vom 11.07.2016

MOLOGEN AG: Verlustanzeige nach §92 Absatz 1 Aktiengesetz

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Rechtssache
11.07.2016 17:20

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

MOLOGEN AG: Verlustanzeige nach §92 Absatz 1 Aktiengesetz
Berlin, den 11. Juli 2016. Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200/ WKN 663720) weist gemäß § 92 Absatz 1 des Aktiengesetzes darauf hin, dass das vorläufige Eigenkapital der Gesellschaft zum 30. Juni 2016 mit Stand vom 11. Juli 2016 aufgrund eingetretener Verluste nur noch EUR 10.681.859,09 beträgt, womit die Hälfte des EUR 22.631.501,00 betragenden Grundkapitals der Gesellschaft durch Verluste aufgezehrt wurde. Die Verluste resultieren im Wesentlichen aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft als einem sich noch entwickelnden Biotechnologieunternehmen ohne eigene Erlöse.

Mit der am 5. Juli 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 11. August 2016 hat der Vorstand unter Tagesordnungspunkt 2 bereits angekündigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft bis spätestens zum Tag der Hauptversammlung zu erwarten ist. Der Vorstand wird den Aktionären den tatsächlich eingetretenen Verlust des hälftigen Grundkapitals auf der Hauptversammlung anzeigen und zusammen mit einem Finanzierungsvorschlag diskutieren. Der Hauptversammlung wird hierzu die ungeprüfte Zwischenbilanz der Gesellschaft zum 30. Juni 2016 vorgelegt. Diese wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mologen.com/de/investoren- presse/hauptversammlung.html veröffentlicht und steht den Aktionen außerdem auf der Hauptversammlung zur Einsicht zur Verfügung.
- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

DISCLAIMER

Diese Mitteilung stellt kein Angebot und keine Empfehlung zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der MOLOGEN AG dar. Diese Mitteilung beinhaltet insbesondere kein und stellt kein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an oder gegenüber Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in der Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung ("U.S. Securities Act") registriert. Ohne eine solche Registrierung dürfen diese Wertpapiere in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, dass diese Wertpapiere gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act angeboten und verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden, oder an in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften oder die Staatsbürgerschaft dieser Länder innehabenden Personen oder für Rechnung oder zugunsten solcher Personen angeboten oder verkauft werden.

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