Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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MOLOGEN AG: Ausgabe der ersten Tranche von Wandelschuldverschreibungen aus bestehendem Rahmenvertrag
Berlin, 1. März 2018 - Das biopharmazeutische Unternehmen MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200, WKN 663720) (nachstehend "das Unternehmen") hat heute bei dem in Luxemburg ansässigen European High Growth Opportunities Securitization Fund (nachstehend "der Investor") die Zeichnung der ersten Tranche von bis zu 24 möglichen Tranchen von Wandelschuldverschreibungen abgerufen. MOLOGEN erhält 500.000 EUR für die erste Tranche, die 10 Wandelanleihen mit einem Nennwert von je 50.000 EUR umfasst.
Wie in der Ad-hoc-Meldung vom 20. Februar 2018 bekannt gegeben, hat MOLOGEN einen Vertrag mit dem Investor, einem von Alpha Blue Ocean Advisors beratenen Fonds, geschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages kann das Unternehmen über einen Zeitraum von zwei Jahren, begonnen am 20. Februar 2018, bei dem Investor Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR abrufen. Die Wandelschuldverschreibungen werden in bis zu 24 Tranchen à 500.000 EUR jeweils auf Anforderung des Unternehmens ausgegeben, wobei das Unternehmen eine Wartefrist von mindestens 10 Handelstagen nach Begebung jeder Tranche einhalten muss, bevor die Begebung einer weiteren Tranche verlangt werden kann.
Der Investor kann die Wandelschuldverschreibungen nach eigenem Ermessen in Aktien umwandeln; allerdings besteht eine Umwandlungspflicht, wenn 12 Monate (Ende der Laufzeit) seit der Ausgabe der entsprechenden Tranche verstrichen sind. Der Umwandlungskurs entspricht dem volumengewichteten Durchschnittspreis (VWAP) des Aktienkurses des Unternehmens während der drei Handelstage vor der Wandlung abzüglich eines 10-prozentigen Abschlages, der auch im Rahmen der derzeitigen Kapitalmaßnahme mit Bezugsrechten von MOLOGEN gewährt wird, jedoch mindestens 80 % des VWAP des Aktienkurses während der 10 Tage vor Begebung der Wandelschuldverschreibungen. Der Zeichnungspreis hat einen Nennwert von 2,3054 EUR pro neuer Aktie und entspricht dem VWAP des Aktienkurses des Unternehmens während der 10 Handelstage vor Begebung der Wandelschuldverschreibungen. Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht verzinslich.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -
Kontakt
Claudia Nickolaus
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Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
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