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Bekanntmachung an die Inhaber der
EUR 4.999.990,00 Wandelschuldverschreibungen fällig 2025
(die Wandelschuldverschreibungen) (ISIN: DE000A2DANN4, WKN A2DANN)
Die Mologen AG (die Gesellschaft) teilt den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen mit, dass gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen (die Anleihebedingungen) nach Berechnungen der Gesellschaft für die Wandelschuldverschreibungen eine Anpassung von Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis vorgenommen wurde.
Am 8. Juni 2018 beschloss die Hauptversammlung der Gesellschaft das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 37.686.439,00 zunächst um EUR 4,00 im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 4 Aktien nach § 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Fall i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG auf EUR 37.686.435,00 herabzusetzen, um im Hinblick auf die sich unmittelbar anschließende zweite Kapitalherabsetzung ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu schaffen.
Die Gesellschaft hat im Hinblick auf diese Kapitalherabsetzung nach Ausübung des ihr zustehenden Ermessens gem. § 11(9)(a) keine Anpassung von Wandlungspreis oder Wandlungsverhältnis vorgenommen, da nach Auffassung der Gesellschaft diese Kapitalherabsetzung aufgrund der nur minimalen Höhe Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis nicht berührt hat.
Ebenfalls am 8. Juni beschloss die Hauptversammlung sodann, das Grundkapital in Höhe von EUR 37.686.435,00 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 5 zu 1 im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung gem. §§ 229 ff. AktG um EUR 30.149.148,00 auf EUR 7.537.287,00 weiter herabzusetzen.
Beide Kapitalherabsetzungen wurden am 9. Juli in das Handelsregister eingetragen.
Aufgrund der zweiten Kapitalherabsetzung wurden Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis (wie in den Anleihebedingungen definiert) nach Maßgabe von § 11 (1)(b)(ii) der Anleihebedingungen wie folgt angepasst: der Wandlungspreis von EUR 1,590 auf EUR 7,950, das Wandlungsverhältnis von 1:6,289 auf 1:1,258.
Der angepasste Wandlungspreis und das angepasste Wandlungsverhältnis sind gem. § 11 (10) der Anleihebedingungen zum 9. Juli 2018 wirksam geworden.
Mologen AG
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
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