Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
MOLOGEN AG behält Rechte an Lefitolimod - Verhandlungen ohne Einigung beendet
Berlin, 16. November 2018 - Das biopharmazeutischen Unternehmen MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900, SIN A2L Q90) hat beschlossen, die Verhandlungen mit ONCOLOGIE Inc. über den Abschluss einer endgültigen Transaktionsdokumentation für eine weltweite Übertragung sämtlicher Rechte an geistigem Eigentum und aller anderen Rechte an MOLOGENs Hauptwirkstoff Lefitolimod an ONCOLOGIE zu beenden. Grundlage der Verhandlungen war die in der Ad-hoc-Mitteilung vom 15. August 2018 angekündigte und mit ONCOLOGIE vereinbarte Absichtserklärung (Term Sheet).
Die Verhandlungen mit ONCOLOGIE führten innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens nicht zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Abschluss und wurden daher am 16. November 2018 beendet: Während der Exklusivitätsfrist präsentierte ONCOLOGIE neue finanzielle Bedingungen für die Transaktion, die weit unter denen lagen, die in der von beiden Unternehmen am 15. August 2018 unterzeichneten unverbindlichen Absichtserklärung vereinbart wurden. MOLOGEN hat diese neuen Bedingungen als ungerechtfertigt eingestuft und daher abgelehnt. Darüber hinaus werden die Top-Line Daten der zulassungsrelevanten Phase III Studie IMPALA voraussichtlich früher als ursprünglich erwartet vorliegen - möglicherweise bereits im Sommer 2019 - wodurch sich die Einschätzung der Gesellschaft zum Abschluss eines Vertrages zur Rechteübertragung geändert hat. Auf Grundlage dieser Fakten hat MOLOGEN beschlossen, die Exklusivitätsfrist für die Verhandlungen mit ONCOLOGIE nicht zu verlängern und alle möglichen strategischen Optionen zu prüfen. Dazu gehört die Wiederaufnahme der Gespräche mit anderen interessierten Parteien sowie die Weiterentwicklung von Lefitolimod aus eigener Kraft. Bei Vorliegen der Top-Line Daten aus der laufenden klinischen Phase III Studie IMPALA wird das Unternehmen eine Kampagne zur Verpartnerung oder zum Verkauf von Lefitolimod starten.
Dementsprechend wird MOLOGEN keine kurzfristigen Zahlungen und weiteren Gegenleistungen erhalten, wie sie in der unterzeichneten und am 15. August 2018 im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichten Absichtserklärung dargestellt wurden. Ausgehend von der aktuellen Liquidität werden die Zahlungsmittel voraussichtlich bis Mitte 2019 reichen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft das vorhandene genehmigte und bedingte Kapital zur weiteren Finanzierung nutzen.
Unabhängig davon, dass die Gespräche mit ONCOLOGIE über die Abtretung der globalen Rechte an Lefitolimod nicht erfolgreich abgeschlossen wurden, werden MOLOGEN und ONCOLOGIE im Rahmen der bestehenden und mit Ad-hoc-Mitteilung vom 13. Februar 2018 angekündigten Lizenz- und Entwicklungskooperationsvereinbarung für das Hauptprodukt Lefitolimod weiter zusammenarbeiten. Diese Vereinbarung umfasst die Entwicklung, Herstellung und Kommerzialisierung von Lefitolimod für den chinesischen Markt einschließlich Hong Kong, Macao, Taiwan und Singapur sowie eine mögliche weltweite Entwicklungskooperation.
- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -
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