Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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MOLOGEN AG - Der Vorstand erhält neues Aktionärsverlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zwecks Erweiterung des Aufsichtsrats und verschiebt die derzeit für den 26. Februar 2019 geplante außerordentliche Hauptversammlung
Berlin, 24. Februar 2019 - Der Vorstand des biopharmazeutischen Unternehmens MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900 / WKN A2LQ90) (die "Gesellschaft") hat heute beschlossen, die derzeit auf den 26. Februar 2019 terminierte und durch Veröffentlichung der Einladung (einschließlich der Tagesordnungspunkte) am 21. Dezember 2018 einberufene außerordentliche Hauptversammlung, zu verschieben. Diese Hauptversammlung wurde von einer Gruppe von Minderheitsaktionären unter der Führung der Balaton Aktiengesellschaft ("Balaton") beantragt, die zusammen ca. 7 % des Aktienkapitals der Gesellschaft halten. Der Vorstand hat beschlossen, diese Hauptversammlung aufgrund des Eintretens neuer Ereignisse, die nach Ansicht des Vorstands der Gesellschaft und ihren Aktionären die Möglichkeit bieten, die zukünftige Führung und Strategie der Gesellschaft mit allen ihren Stakeholdern konstruktiv im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung zu erörtern, die eine erweiterte Tagesordnung haben und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einberufen werden wird.
Diese Entscheidung beruht auf dem Umstand, dass dem Vorstand ein Verlangen der Hauptaktionärin der Gesellschaft, der Global Derivative Trading GmbH ("GDT"), die mehr als 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält, auf Einberufung einer weiteren außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 1 AktG zugegangen ist. Die GDT verlangt, folgende Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung zu setzen:
(1) Erhöhung der satzungsmäßigen Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats um einen Sitz von derzeit drei auf dann vier Mitglieder;
(2) Wahl eines vierten Aufsichtsratsmitglieds; GDT schlägt einen Vertreter von Balaton als Kandidaten für den neu zu schaffenden vierten Aufsichtsratssitz vor;
(3) Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019-I im maximal zulässigen Umfang;
(4) Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019-II in Höhe von bis zu EUR 300.000 zur Gewährung von Aktienoptionen an Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitarbeiter der Gesellschaft mit einem Mindestausübungspreis von EUR 4,70;
(5) Aufhebung mehrerer bestehender bedingter Kapitalia, soweit diese bedingten Kapitalia noch nicht ausgeübt wurden;
(6) Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 in Höhe von ca. 2,6 Mio. EUR, ohne die Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre; und
(7) Aufhebung aller zustimmenden Hauptversammlungsbeschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 a) der außerordentlichen Hauptversammlung am 26. Februar 2019.
In ihrem Verlangen erläuterte die GDT, dass sie eine Erweiterung des Aufsichtsrats vorschlage, um unterschiedlichen Ansichten Rechnung zu tragen, die innerhalb des Aktionärskreises angesprochen worden seien und die dann unmittelbar im Aufsichtsrat geäußert und diskutiert werden können. GDT erklärte sich bereit, Gespräche mit anderen bedeutenden Aktionären, insbesondere mit Balaton, aufzunehmen, und zwar auch betreffend weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Gesellschaft, soweit diese die Unterstützung der Aktionäre erfordern.
Der Vorstand unterstützt den Vorschlag der GDT, da eine Erweiterung des Aufsichtsrats dazu beitragen könnte, die strategischen Optionen weiter zu diversifizieren und gegensätzliche Ansichten frühzeitig zu berücksichtigen. Daher betrachtet der Vorstand den neuen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung derzeit als eine Gelegenheit, Meinungsverschiedenheiten unter den Hauptaktionären der Gesellschaft im Interesse der Gesellschaft und aller ihrer Stakeholder zu beruhigen und zu überwinden. Dementsprechend beabsichtigt der Vorstand, in Gespräche mit den Großaktionären über die verschiedenen vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte einzutreten.
In jedem Fall wird der Vorstand seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und unverzüglich eine Hauptversammlung mit den relevanten von Balaton und GDT geforderten und gegebenenfalls weiteren von der Gesellschaft vorgeschlagenen Tagesordnungspunkten einberufen.
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