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Mologen AG
Berlin
Bekanntmachung an die Inhaber der
EUR 2.707.050,00 Wandelschuldverschreibungen fällig 2027
(die Wandelschuldverschreibungen) (ISIN: DE000A2NBMN3, WKN A2NBMN)
Die Mologen AG (die Gesellschaft) teilt den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen mit, dass gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen (die Anleihebedingungen) nach Berechnungen der Gesellschaft für die Wandelschuldverschreibungen eine Anpassung von Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis vorgenommen wurde.
Am 8. Juni 2018 beschloss die Hauptversammlung der Gesellschaft den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 3.768.643,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).
Mit Beschluss vom 13. März 2019 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 von 10.063.715,00 um EUR 2.012.220,00 auf EUR 12.075.935,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 2.012.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht.
Die Kapitalerhöhung sowie die gezeichneten Aktien wurden am 2. Mai 2019 ins Handelsregister eingetragen.
Aufgrund der Kapitalerhöhung wurden Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis (wie in den Anleihebedingungen definiert) nach Maßgabe von § 11(2) der Anleihebedingungen wie folgt angepasst: der Wandlungspreis von EUR 2,0805 auf EUR 1,9847, das Wandlungsverhältnis von 4,8070 auf 5,0385.
Der angepasste Wandlungspreis und das angepasste Wandlungsverhältnis sind gem. § 11 (10) der Anleihebedingungen zum 19. März 2019 wirksam geworden.
Mologen AG
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
Mologen AG
Der Vorstand
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