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26.09.2018 / 12:21
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Halbjahresfinanzbericht für den Zeitraum vom
01. Januar bis 30. Juni 2018
Moninger Holding AG, Karlsruhe
- ISIN: DE0005247308 // WKN: 524730 -
Konzern-Zwischenlagebericht zum 30. Juni 2018
Moninger Holding AG (Konzernabschluß)
Der Bierabsatz in Deutschland ist auch im ersten Halbjahr 2018 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 1,2% gestiegen.
In den Zahlen sind alkoholfrei und Malztrunk auch die aus Ländern der Europäischen Union eingeführten Bier nicht enthalten.
In unserem Heimatmarkt Baden-Württemberg hat sich der Bierabsatz in den ersten
5-6 Monaten um ca. gesteigert 5,1%
Das A-Markengeschäft im Getränkesegment des Moninger Konzerns wird voraussichtlich im Jahr 2010 um -7,62% reduziert.
Die Abschläge im B-Marken Bereich, Auslandsgeschäft und Lohnbrauabfüllung entwickeln sich leicht positiv. Gleichfalls sollte die alkoholfreie Biere eine leichte Versteigerung verzeichnen. Der Gesamtausstoß des Moninger Holding Konzerns zum 30. Juni 2018 konstant.
Die zu Beginn begonnene IFS Zertifizierung konnte mit einem "Higher-Level" erfolgreich abgeschlossen werden.
Bericht zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Umsatz- und Ergebnislage
Die Umsatz- und Ertragslage des Moninger Konzerns ist im Wesentlichen von dem Hauptgeschäftsfeld Getränke der Brauereigüter Hatz-Moninger Brauhaus GmbH geprägt.
Die Gesamtleistung im 1. Halbjahr 2018 um TEURO 519 auf TEURO 6.901 (VJ TEURO 7.420).
Die Umsatzentwicklung im ersten Halbjahr 2018 um TEUR 26 auf TEUR 5.596 (VJ TEURO 5.570). Dabei war die Biersteuer erklärungsbedürftig.
Die Pächterlöse mit TEUR 630 blieben weitestgehend konstant.
Der durchschnittliche Betriebserlös liegt bei TEUR 261, nach TEUR 635 im Vergleichszeitraum.
Die Materialauflagen legen zum Stichtag bei TEUR 2.865 nach TEUR 2.978 im Vorjahresvergleichszeitraum.
In the personalcoats spiegeln sich die Tariferhöhungen um durchschnittlich 1,80% sowie besondere Wirkungen wieder. Die Personalkosten bewegen sich auf TEUR 2.245 (Vorjahr: TEUR 2.348).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich um TEUR 130 auf TEUR 1.712 (Vorjahr: TEUR 1.583). Hier schlagen sich im Wesentlichen die erhöhten Kosten im Instandhaltungsbereich nieder.
Das Konzernergebnis des 1. Halbjahres 2018 betrug TEUR -483 (Vorjahr: TEUR -36).
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme zum 30. Juni 2018 lag mit TEUR 9.431 leicht unter dem Vorjahresvergleichszeitraum (Vorjahr: TEUR 9.714). Die Sachanlagen minderten sich abschreibungsbedingt um TEUR 25 auf TEUR 2.441. Der Liquiditätsstand verminderte sich um TEUR 712 auf TEUR 1.136. Die Minderung ist im Wesentlichen auf das neue Segmentationsbecken zurückzuführen. Die Minderung bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 440 (Vorjahr: TEUR 489) resultiert aus der laufenden Geschäftstätigkeit.
Mitarbeiter
Der durchschnittliche Personalstand des Moninger Konzerns beträgt 65 Beschäftigte per 30. Juni 2018. (Vorjahr 65 Beschäftigte)
Prognosebericht
Der anhaltende Trend der Marken-Dumping-Preise hervorgerufen durch die Großbrauereien in Deutschland hatte in den vergangen Monaten deutliche Auswirkung auf die sogenannten Preiseinstiegsbiere gezeigt.
Die kleiner werdende Preisschere zwischen Marken-Angebot und B-Marken führt zu einer Veränderung des Einkaufsverhaltens der Verbraucher dahingehend dass der Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung das geringfügig teurere Markenangebot wählt. Diese Entwicklung setzt die B-Marken deutlich unter Druck.
Mit dem A-Marken Portfolio der Tochtergesellschaft Hatz-Moninger Brauhaus GmbH ist eine Neupositionierung und Revitalisierung geplant. Diese wird jedoch nicht kurzfristig greifen. Damit ist auch im zweiten Halbjahr 2018 weiterhin mit einem Rückgang im A-Markengeschäft zu rechnen.
Das Auslandsgeschäft verzeichnet steigende Absatzzuwächse, ebenso entwickeln sich die Alkoholfreien Getränke und die Handelswaren Absätze positiv.
Das konzernweite Jahresergebnis lag im 1. Halbjahr 2018 aufgrund der Einsparungen im Mietbereich und eines Sondereffektes bei TEUR -483 (Vorjahr TEUR -36). Zum Jahresende wird mit einem negativen Ergebnis gerechnet.
Chancen- und Risikobericht
Die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung in den verbleibenden Monaten des Geschäftsjahrs sind im Geschäftsbericht 2017 auf Seite 14 zusammen mit Ausführungen zum Risikomanagementsystem ausführlich beschrieben. Soweit notwendig wurde zur Absicherung erkennbarer Risiken ausreichend Vorsorge getroffen.
Karlsruhe im August 2018
Der Vorstand
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Moninger Holding Aktiengesellschaft, Karlsruhe
Verkürzter Anhang für das erste Halbjahr 2018
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Halbjahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Moninger Holding AG hat den Konzern-Zwischenabschluss zum 30. Juni 2018 sowie die Vorjahresangaben gemäß den §§ 290 ff. HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt und gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.
Einige Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB im Anhang gesondert ausgewiesen, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern.
Konsolidierungskreis
Der Konzern-Zwischenabschluss umfasst neben der Moninger Holding AG unverändert die Tochtergesellschaft Hatz-Moninger Brauhaus GmbH, beide mit Sitz in Karlsruhe.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Konzern-Zwischenabschlusses waren unverändert zur Vergleichsperiode die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Abschlüsse der in den Konzern-Zwischenabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die zu erwartenden Nutzungsdauern zwischen 3 und 15 Jahren linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Ab dem 01. Januar 2018 erfolgt für Anlagezugänge von geringwertigen Anlagegütern mit Wert von EUR 400,00 bis EUR 800,00 die vollständige Abschreibung im Jahr des Zugangs.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen werden die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt im Wesentlichen zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Für Maschinen- und anderen Instandhaltungsmaterialien besteht ein Festwert.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu den Herstellungskosten, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch angemessene Teile Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen sind, soweit erforderlich, in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet.
Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bilanziert.
Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 3,68 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Es wird unverändert davon ausgegangen, dass eine Anpassung der Renten aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation nicht zu erfolgen hat und folglich bei der Rückstellungsbemessung ein Rententrend von 0 % angenommen werden kann.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich künftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit Ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Für die Ermittlung der latenten Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Konzernabschluss und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung latenter Steuern nach § 274 HGB unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Zudem werden Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß §§ 300 - 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes bzw. eines negativen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung.
Konsolidierungsgrundsätze
Der Abschluss der Tochtergesellschaft (Hatz-Moninger Brauhaus GmbH, Karlsruhe) wird unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag wie der Abschluss der Moninger Holding AG aufgestellt. Die Hatz-Moninger Brauhaus GmbH ist vollkonsolidiert.
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an der Hatz-Moninger Brauhaus GmbH mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Hatz-Moninger Brauhaus GmbH verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Der für die Bestimmung des Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten und Sonderposten und für die Kapitalkonsolidierung maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich der, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist.
Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze sowie Aufwendungen und Erträge innerhalb des Konsolidierungskreises wurden eliminiert.
Zwischengewinne und -verluste wurden gemäß § 304 Abs. 2 HGB wegen Geringfügigkeit nicht eliminiert.
Erläuterungen zur Konzernbilanz
Vorräte
|
30.06.2018 |
|
31.12.2017 |
|
TEUR |
|
TEUR |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
455 |
|
357 |
Unfertige Erzeugnisse |
387 |
|
390 |
Fertige Erzeugnisse und Waren |
389 |
|
378 |
|
1.231 |
|
1.125 |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
|
30.06.2018 |
|
31.12.2017 |
|
TEUR |
|
TEUR |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1.797 |
|
1.354 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
5 |
|
12 |
Sonstige Vermögensgegenstände |
437 |
|
484 |
|
2.240 |
|
1.838 |
Eigenkapital
Das Grundkapital der Moninger Holding AG beträgt TEUR 4.090. Es ist nach wie vor eingeteilt in 1,6 Mio. nennbetragslose Inhaberstückaktien mit gleichen Rechten, die sämtlich ausgegeben und vollständig einbezahlt sind.
Die Kapitalrücklage bei der Moninger Holding AG enthält den Betrag, der bei Ausgabe der Aktien über den Nennwert hinaus einbezahlt worden ist. Sie beträgt unverändert TEUR 1.306.
Die Gewinnrücklagen beinhalten unverändert die ausschüttungsgesperrten gesetzlichen Rücklagen in Höhe von TEUR 409 die gemäß § 150 AktG gebildet sind, sowie andere Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 51.
Der Bilanzverlust umfasst die erzielten angesammelten Verluste der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Latente Steuern
Die bestehenden Bilanzdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanzwerten führen ausschließlich zu aktiven Latenzen, auf deren Aktivierung in Ausübung des Ansatzwahlrechts nach § 274 ABs.1 S. 2 HGB verzichtet wurde. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen nach § 306 HGB ergaben sich nicht.
Rückstellungen
|
30.06.2018 |
|
31.12.2017 |
|
TEUR |
|
TEUR |
Rückstellungen für Pensionen |
|
|
|
und ähnliche Verpflichtungen |
4.371 |
|
4.398 |
Sonstige Rückstellungen |
1.041 |
|
927 |
|
5.412 |
|
5.225 |
Verbindlichkeiten
|
30.06.2018 |
|
31.12.2017 |
|
TEUR |
|
TEUR |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
69 |
|
82 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
440 |
|
402 |
Verbindlichkeiten gegenüber Verb. Unternehmen |
0 |
|
7 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
1.156 |
|
1.160 |
|
1.665 |
|
1.651 |
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Materialaufwand
|
30.06.2018 |
|
30.06.2017 |
|
TEUR |
|
TEUR |
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
|
|
|
und für bezogene Waren |
2.003 |
|
2.073 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
861 |
|
905 |
|
2.864 |
|
2.978 |
Personalaufwand
|
30.06. 2018 |
|
30.06.2017 |
|
TEUR |
|
TEUR |
Löhne und Gehälter |
|
|
|
Soziale Abgaben und Aufwendungen für |
1.744 |
|
1.861 |
Altersversorgung und für Unterstützung |
501 |
|
487 |
|
2.245 |
|
2.348 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Position beinhaltet im Wesentlichen den Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 79 (Vj. TEUR 90).
Sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern enthalten KFZ Steuern und sonstige betriebliche Steuer.
Sonstige Angaben
Mitglieder des Aufsichtsrats
Wolfgang Elkart, Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Stuttgart
- Aufsichtsratsvorsitzender der Sinner AG, Karlsruhe
- Aufsichtsratsvorsitzender der STINAG Stuttgart Invest AG, Stuttgart
- Aufsichtsratsmitglied der Behr Verwaltung GmbH, Stuttgart
Heike Barth, Diplom-Ökonomin, Leonberg
- Vorstandsvorsitzende der STINAG Stuttgart Invest AG
- stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Sinner AG
Heinz Fenrich, Karlsruhe, Oberbürgermeister a.D.
- Mitglied des Aufsichtsrates der Sinner AG, Karlsruhe
Gerald Erdrich, Karlsruhe, Geschäftsführer der/des:
- Deutsche Edelbranntwein GmbH, Karlsruhe
- Kammer-Kirsch GmbH, Karlsruhe
- Bauern-Kirsch GmbH, Oppenau
- Obstgemeinschaftsbrennerverband e.V., Hannover
- Geschäftsführer und Mitglied des Vorstands des Bundesverbands
Deutscher Klein- und Obstbrenner e.V., Oppenau
- Aufsichtsratsvorsitzender der Golfclub Hofgut Scheibenhardt AG
- Beiratsmitglied der IBV Immobilien- und Beteiligungsverwaltung GmbH
Vorstand
Wolfgang Scheidtweiler, Dipl. Ingenieur für Brauwesen und Getränketechnologie, Pforzheim
- Vorstand der Sinner AG
- Geschäftsführer der Bayerisches Brauhaus Pforzheim GmbH
- Geschäftsführer der Brauerei C. Franz GmbH, Rastatt
- Geschäftsführer der Palmbräu Eppingen GmbH & Co. KG
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Im ersten Halbjahr 201 wurden keine wesentlichen marktüblichen Geschäfte mit allen möglichen Unternehmen oder Personen getätigt.
Erklärung zur prüfischen Durchsicht
Der Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 wurde nicht geprüft.
Karlsruhe, im September 2018
Der Vorstand
Wolfgang Scheidtweiler
26.09.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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