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Pressemitteilung vom 06.12.2002

Münchener Rück bekennt sich zum Deutschen Corporate Governance Kodex: Vorstand und Aufsichtsrat geben erste Entsprechungserklärung zum Kodex ab / Professor Hubert Markl und Wolfgang Mayrhuber folgen Dr. Rolf-E. Breuer und Dr. Henning Schulte-Noelle im Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft haben am 6. Dezember 2002 ihre erste Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 des Aktiengesetzes abgegeben. Danach erfüllt die Münchener Rück schon bisher fast alle Empfehlungen des Kodex.

Bisher nicht vorgesehen ist allerdings eine erhöhte Vergütung für Vorsitz und Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Dies soll durch Änderung der Satzung in der kommenden Hauptversammlung am 11. Juni 2003 nachgeholt werden. Die im Kodex empfohlene Frist von 90 Tagen für die Veröffentlichung des Konzernabschlusses wird die Münchener Rück erstmals bei der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2004 einhalten. Ab dem 2. Quartal 2004 wird sie Zwischenberichte innerhalb der im Kodex vorgesehenen 45-Tages-Frist veröffentlichen.

Mit dem Ende der heutigen Aufsichtsratssitzung hat Dr. Rolf-E. Breuer im Hinblick darauf, dass die Deutsche Bank kürzlich aus dem Kreis der größeren Anteilseigner der Münchener Rück ausgeschieden ist, sein Mandat niedergelegt. Auch Dr. Henning Schulte-Noelle ist mit dem Ende der heutigen Aufsichtsratssitzung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden; er folgt damit Grundgedanken des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Vorstand wird, wie vom Aufsichtsrat angeregt, dem Registergericht die Herren Professor Hubert Markl und Wolfgang Mayrhuber zur registergerichtlichen Bestellung als Mitglieder des Aufsichtsrats empfehlen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, sie der nächsten Hauptversammlung zur Wahl vorzuschlagen.


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