Münchener Rück bekennt sich zum Deutschen Corporate Governance Kodex: Vorstand und Aufsichtsrat geben erste Entsprechungserklärung zum Kodex ab / Professor Hubert Markl und Wolfgang Mayrhuber folgen Dr. Rolf-E. Breuer und Dr. Henning Schulte-Noelle im Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft haben am 6. Dezember 2002 ihre erste Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 des Aktiengesetzes abgegeben. Danach erfüllt die Münchener Rück schon bisher fast alle Empfehlungen des Kodex. |