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DGAP-CMS News vom 29.05.2015

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München / Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
29.05.2015 17:40

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Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft 
Aktiengesellschaft in München

WKN 843002
ISIN DE0008430026

Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Der Vorstand der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München ('Münchener Rück') hat am 11. März 2015 beschlossen, dass im Zeitraum vom 24. April 2015 bis spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. April 2016 bis zu 11 Millionen Aktien der Münchener Rück (ISIN DE0008430026) zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Mrd. Euro über die Börse erworben werden.

Der Erwerb eigener Aktien kann auch unter Einsatz von Derivaten, d.h. unter Einsatz von Verkaufsoptionen (Put-Optionen), von Kaufoptionen (Call-Optionen) oder einer Kombination aus beidem nach Maßgabe der durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung vom 23. April 2015 erfolgen. Unter Einsatz von Optionen dürfen eigene Aktien bis maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ermächtigung (23. April 2015) erworben werden. Beim Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Optionen gilt als aufzuwendender Kaufpreis der Optionsausübungspreis (ohne Nebenkosten).

Der Vorstand macht dabei von der am 23. April 2015 von der Hauptversammlung beschlosse-nen Ermächtigung Gebrauch.

Der Erwerb eigener Aktien zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Mrd. Euro soll in mehreren Tranchen erfolgen. Eine erste Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von 250 Mio. Euro soll im Zeitraum vom 01. Juni 2015 bis zum 21. August 2015 zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen erworben werden.
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Aus-nahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 2273/2003) mit Ausnahme von Art. 3 der EU-VO 2273/2003. Der Rück-kauf kann im Auftrag und für Rechnung der Münchener Rück durch Einschaltung eines oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute erfolgen. Die Kreditinstitute müssen den Erwerb der Münchener-Rück-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 23. April 2015 einhalten.
Die Kreditinstitute treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Münchener Rück entsprechend Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der Münchener Rück. Die Münchener Rück wird insoweit keinen Ein-fluss auf die Entscheidungen der Kreditinstitute nehmen. Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes - wieder aufnehmen lassen.
Die Kreditinstitute sind insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzu-halten.

Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 23. April 2015 genehmigten Zwecken verwendet werden.

Unabhängig von dem vorliegenden Aktienrückkaufprogramm erwerben und veräußern Gesellschaften der Münchener-Rück-Gruppe laufend und in untergeordnetem Umfang eigene Aktien für Belegschaftsaktienprogramme und zur Absicherung von Wertsteige-rungsrechten aus dem 'Long Term Incentive Plan' für den Vorstand und das obere Manage-ment. Die Vorgaben der von der Hauptversammlung am 23. April 2015 beschlossenen Ermächtigung werden dabei eingehalten.

Die Transaktionen werden entsprechend der EU-VO 2273/2003 bekannt gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Münchener Rück regelmäßig unter www.munichre.com informieren.


München, den 29. Mai 2015

Der Vorstand



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