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DGAP-CMS News vom 02.03.2020

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München / Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Erwerb eigener Aktien - 23. Zwischenmeldung
02.03.2020 / 17:10
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Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Erwerb eigener Aktien - 23. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 20. Februar 2020 bis einschließlich 28. Februar 2020 wurden insgesamt Stück 446.705 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München ('Munich Re') erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 22. Mai 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 23. Mai 2019 mitgeteilt wurde.

Rückkauftag Stück Aktien Durchschnittskurs (€)
20.02.2020 1.372 275,9716
21.02.2020 15.821 273,5714
24.02.2020 25.435 263,7579
25.02.2020 88.343 261,4145
26.02.2020 94.618 252,3515
27.02.2020 105.934 249,1310
28.02.2020 115.182 232,7110
 

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 23. Mai 2019 bis einschließlich 28. Februar 2020 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf Stück 3.681.000 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Munich Re erfolgt durch eine von der Munich Re beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Munich Re veröffentlicht (www.munichre.com).

München, 02. März 2020

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
Der Vorstand



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