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DGAP-PVR News vom 25.03.2010

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG (Sonstige Finanzinstrumente)
25.03.2010 14:30

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



WKN 843002
ISIN DE0008430026

Warren E. Buffett, USA, hat uns gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihm das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und er daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn er statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt er zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,988 % der Stimmrechte (15.767.900 Stimmrechte).

Zugleich hat uns Berkshire Hathaway Inc., Omaha, USA, gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihr das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und sie daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn sie statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt sie zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,937 % der Stimmrechte (15.667.900 Stimmrechte).

Ferner hat uns OBH Inc., Omaha, USA, gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihr das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und sie daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn sie statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt sie zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,937 % der Stimmrechte (15.667.900 Stimmrechte).

Außerdem hat uns National Indemnity Company, Omaha, USA, gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 11. März 2010 aufgrund der Ausübung aller Finanzinstrumente auf den Bezug von 1,945 % der Stimmrechte (3.840.000 Stimmrechte) keine Finanzinstrumente mehr unmittelbar oder mittelbar hielt, die ihr das Recht einräumen, Aktien unserer Gesellschaft zu beziehen, und sie daher die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hätte, wenn sie statt dieser Finanzinstrumente Aktien gehalten hätte. Dementsprechend hielt sie zu diesem Tag gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, unmittelbar oder mittelbar 7,348 % der Stimmrechte (14.504.866 Stimmrechte).

München, den 25. März 2010

Der Vorstand



25.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
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              Deutschland
Internet:     www.munichre.com
 
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