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DGAP-PVR News vom 19.10.2010

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
19.10.2010 09:20

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



WKN 843002
ISIN DE0008430026

Warren E. Buffett, Omaha, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 11. Oktober 2010 die Schwelle von 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,028% (18.899.700 Stimmrechte) betrug. Davon waren ihm 9,975% (18.799.700 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Am 12. Oktober hat der Stimmrechtsanteil von Herrn Warren E. Buffett an unserer Gesellschaft 10,244% (19.306.100) Stimmrechte betragen. Davon sind Herrn Warren E. Buffett 10,191% (19.206.100 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Berkshire Hathaway Inc., OBH LLC und National Indemnity Company.

Zugleich hat uns Berkshire Hathaway Inc., Omaha, USA, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12. Oktober 2010 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 10,191 % (19.206.100 Stimmrechte) betrug. Diese 10,191 % (19.206.100 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: OBH LLC und National Indemnity Company.
Ferner hat uns OBH LLC, Omaha, USA, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12. Oktober 2010 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 10,191 % (19.206.100 Stimmrechte) betrug. Diese 10,191 % (19.206.100 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: National Indemnity Company.

Ferner hat uns National Indemnity Company, Omaha, USA, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12. Oktober 2010 die Schwelle von 10% überschritten hat und zu diesem Tag 10,191% (19.206.100 Stimmrechte) betrug.

München, den 19. Oktober 2010 

Der Vorstand 



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