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DGAP-Ad-hoc News vom 14.05.2018

Mutares AG: Tochter STS Group AG plant Börsengang am 1. Juni 2018

Mutares AG / Schlagwort(e): Börsengang
Mutares AG: Tochter STS Group AG plant Börsengang am 1. Juni 2018

14.05.2018 / 17:43 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

 

Mutares AG: Tochter STS Group AG plant Börsengang am 1. Juni 2018

München, 14. Mai 2018 - Die Mutares AG (ISIN: DE000A0SMSH2) plant die Aufnahme der Börsennotierung ihres Tochterunternehmens STS Group AG im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) am 1. Juni 2018.

Das Angebot setzt sich aus 1.000.000 neuen Aktien aus einer Kapitalerhöhung der STS Group sowie einer Umplatzierung von bis zu 1.000.000 Aktien der bisherigen Alleinaktionärin, der Mutares AG, zusammen. Hinzu kommt eine Mehrzuteilungsoption von 300.000 Aktien aus dem Bestand der Mutares AG. Das Grundkapital der STS Group erhöht sich nach Umsetzung der Transaktion auf bis zu 6.000.000 nennwertlose Stückaktien. Der Vorstand der Mutares AG hat heute der Festlegung der Preisspanne für den geplanten Börsengang des Tochterunternehmens STS Group AG zugestimmt. Die Preisspanne für die angebotenen Aktien wurde auf 26 Euro bis 32 Euro je Aktie festgelegt. Der endgültige Angebotspreis und das Platzierungsvolumen werden im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens ermittelt. Der endgültige Angebotspreis wird voraussichtlich am 29. Mai 2018 festgelegt. Bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption wird ein Streubesitz von rund 38 % des Grundkapitals erwartet. Die Mutares AG wird auch nach dem Börsengang Mehrheitsaktionärin (62 %) der STS Group bleiben. Für die STS Group AG und die Mutares AG gilt eine Lock-up-Periode von jeweils 12 Monaten ab dem Tag der Erstnotiz.

Der Angebotszeitraum, in dem Kaufangebote für die angebotenen Aktien unterbreitet werden können, beginnt für institutionelle Investoren am 15. Mai 2018 und wird voraussichtlich am 29. Mai um 14:00 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit enden. Der Zeitraum, in dem Privatanleger Kaufangebote über die Zeichnungsfunktionalität der Frankfurter Wertpapierbörse unterbreiten können, beginnt am 16. Mai 2018 und wird voraussichtlich am 29. Mai um 12:00 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit enden.

Die der STS Group AG zufließenden Mittel in Höhe des erwarteten Bruttoemissionserlöses von 26 Mio. Euro bis 32 Mio. Euro sollen vorrangig für die weitere Expansion in China und Nordamerika verwendet werden. Zudem soll in die zunehmende Ausdehnung der Produktion nach Osteuropa investiert werden. Darüber hinaus soll das frische Kapital für die Ausweitung der Automatisierung sowie die Fokussierung auf technologische Trends wie z. B. autonomes Fahren und E-Mobility verwendet werden.

Weitere Details zum geplanten Börsengang sind dem heute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt zu entnehmen, der nach seiner Veröffentlichung auf der Website der STS Group AG im Bereich Investor Relations unter www.sts.group zur Verfügung steht.

Die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft agiert als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner. Die MAINFIRST BANK AG fungiert als Joint Bookrunner.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Mutares AG
Soh-Pih Mariette Nikolai
Investor Relations & Corporate Communications
Tel. +49 89 9292776-0
Fax +49 89 9292776-22
ir@mutares.de
www.mutares.de

Ansprechpartner Wirtschaftspresse:

CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Tel.: +49 (0)89 89827227
E-Mail: sh@crossalliance.com

 

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Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der STS Group AG (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot rechtlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden oder, mit Ausnahme bestimmter Sonderregelungen, an oder auf Rechnung oder zugunsten eines Staatsangehörigen, Ansässigen oder Bürgers von Australien, Kanada oder Japan angeboten oder veräußert werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Ein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den USA findet nicht statt. Jeder Verkauf der in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt ausschließlich an "qualified institutional buyers" im Sinne von und unter Rückgriff auf Rule 144A oder einer anderen Ausnahme von der Registrierungspflicht des Securities Act.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich mittels und auf der Grundlage eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung über die öffentlich angebotenen Wertpapiere der STS Group AG sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts getroffen werden.

Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) Investment Professionals im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Companies, nicht eingetragene Vereinigungen usw.) (alle diese Personen zusammen werden als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und darf nicht von Personen, die keine Relevanten Personen sind, verwendet werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Angebotsaktien wird die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") fungieren und kann als Stabilisierungsmanager und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Art. 5 Abs. 1 Satz 1). 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission), Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien der Gesellschaft zu stützen und damit einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher tritt möglicherweise keine Stabilisierung ein und sie könnte jederzeit beendet werden. Derartige Maßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Tag der Aufnahme des Handels mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unternommen werden und sind spätestens 30 Kalendertage nach diesem Tag (die "Stabilisierungsperiode") zu beenden. Stabilisierungstransaktionen zielen darauf ab, den Kurs der Aktie der Gesellschaft während der Stabilisierungsperiode zu stützen. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft höher ist, als dies sonst der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus kann der Marktpreis vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau liegen.
 


14.05.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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