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EQS-Ad-hoc News vom 20.03.2023

Mutares SE & Co. KGaA: Mutares legt Zinssatz der neuen Unternehmensanleihe fest

Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe
Mutares SE & Co. KGaA: Mutares legt Zinssatz der neuen Unternehmensanleihe fest

20.03.2023 / 07:57 CET/CEST
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  • Mutares legt Zinssatz der neuen Unternehmensanleihe fest
  • Mindestvolumen in Höhe von EUR 100 Mio. bereits erreicht
  • Zeichnungsfrist verkürzt

München, 20. März 2023. Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) ("Mutares" oder "Gesellschaft") hat heute den Zinssatz der neuen, vorranging besicherten und variabel verzinslichen Anleihe (ISIN NO0012530965 / WKN A30V9T) mit einer Laufzeit von 4 Jahren ("Neue Anleihe") festgelegt. Die Neue Anleihe wird mit einem Zinssatz in Höhe von EURIBOR (drei Monate) zuzüglich einer Marge von 8,5 % p.a. verzinst. Zudem hat die Gesellschaft heute beschlossen, die Zeichnungsfrist im Rahmen des öffentlichen Angebots um einen Tag zu verkürzen.

Die Neue Anleihe ist sowohl bei Institutionellen als auch bei Privatinvestoren auf großes Interesse gestoßen und die Gesellschaft hat bereits Zeichnungsanträge für das angestrebte Mindestvolumen der Neuen Anleihe in Höhe von EUR 100 Mio. erhalten.

Eine Zeichnung der Neuen Anleihe ist für Privatanleger im Rahmen des öffentlichen Angebots noch bis heute (20. März 2023) um 12:00 Uhr (MEZ) über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen Börse (DirectPlace) und die Internetseite der Gesellschaft (https://ir.mutares.de/anleihe/) möglich.

Weitere Details zum Umtausch, zur Zuteilung sowie zum Handelsstart werden nach Ende der Zeichnungsfrist bekannt gegeben.

Wichtige Hinweise

Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder weitergegeben werden. Sie enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines von der Luxemburger Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) am 28. Februar 2023 gebilligten und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notifizierten Wertpapierprospekts ("Prospekt"). Der Prospekt ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.mutares.de) in der Rubrik "Investor Relations" kostenlos erhältlich.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme Deutschlands und Luxemburgs richtet sich diese Veröffentlichung nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist ("Prospektverordnung"), sind.

Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verbreitet werden bzw. richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da diese Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die außerdem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils geltenden Fassung ("Verordnung") sind oder (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind oder andere Personen, denen die Informationen auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Jede Person, die keine relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Unterlagen oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.

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